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Gestern wurde im Nationalrat die Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 beschlossen. „Diese Entscheidung ist grundsätzlich positiv. Dennoch bleibt die Regelung lückenhaft. So gilt die Freistellung weiterhin nur für Frauen, die in körpernahen Berufen tätig sind, Produktionsarbeiterinnen sind weiterhin ausgeschlossen. Dabei lässt sich oft in großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Halle arbeiten, der Abstand zu KollegInnen nicht einhalten“, sagt die Bundesfrauenvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Klaudia Frieben. „Die Corona-Krise ist für Schwangere besonders belastend, da sie nicht nur um die eigene Gesundheit fürchten müssen, sondern auch um die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Dass manche Frauen als Schwangere zweiter Klasse behandelt werden, ist nicht akzeptabel“, so Frieben. Darüber hinaus fordert sie Verbesserungen beim Corona-Familienhärteausgleichsfonds, man müsse die Möglichkeit schaffen, dass ein zweiter Antrag gestellt werden könne. „Da die Krise andauert und noch kein Ende in Sicht ist, braucht es ein weiteres Mal Unterstützung für Familien, die von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sind. Viele Familien sind finanziell an der Grenze und haben aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen auch keine Perspektive, dass sich die Situation bald bessert. Um ein Abrutschen in die Armut zu vermeiden, müssen daher die Einkommensverluste abgefedert werden“, so die Gewerkschafterin, die auch die langsame Bearbeitung der Anträge kritisiert. „Uns liegen Berichte vor, dass manche Anträge bereits im Juni gestellt wurden, aber die Betroffenen bis heute keine Rückmeldung erhalten haben. Hier braucht es Beschleunigung. Wenn notwendig, muss mehr Personal gestellt werden, um den Familien zeitnah zu helfen“, betont Frieben.
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„Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Bundesregierung spät aber doch erkannt hat, dass es sinnvoll ist, schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre ungeborenen Kinder aktuell besonders zu schützen und von der Arbeit freizustellen. Allerdings ist nach wie vor ein großer Teil der Schwangeren von der Regelung ausgeschlossen – die Möglichkeit eines vorzeitigen Mutterschutzes muss endlich für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen in allen Branchen gelten,“ zeigt sich ÖGB-Vizepräsidentin und ‑Frauenvorsitzende Korinna Schumann anlässlich der heute im Nationalrat beschlossenen Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 verärgert. Es sei nicht verständlich, warum nur schwangere Arbeitnehmerinnen mit Berufen, die direkten Körperkontakt erfordern, diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten – schwangere Arbeitnehmerinnen in Branchen wie Handel oder Produktion, die schließlich systemrelevant sind, hingegen nicht. „Wir brauchen hier umfassende Lösungskonzepte und fordern in dieser für alle sehr belastenden Ausnahmesituation weiterhin die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz für alle Schwangeren – denn jedes Kind muss gleich viel wert sein“, so die Vizepräsidentin.
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„Eine Benachteiligung der Lehrlinge bei den Selbsttests in den Schulen darf es nicht geben“, sagt AK Präsidenten Renate Anderl. Sie teilt die Kritik der Gewerkschaftsjugend daran, dass die Berufsschulen nicht bei der ersten Lieferung von Selbsttests dabei sind – und fordert, auch die Berufsschulen sofort mit Selbsttests zu versorgen: „Gerade Lehrlinge müssen in vielen Firmen auch im Betrieb sein und dürfen von den Selbsttests nicht ausgenommen sein. Lehrlinge haben im Betrieb zwangsläufig mehr Kontakte und sind somit exponierter als viele andere.“ Sie „müssen daher unbedingt bei den Selbsttestungen an den Schulen berücksichtigt werden“. Denn es ist keineswegs davon auszugehen, dass alle Lehrlinge sowieso automatisch im Betrieb getestet werden. Das wird insbesondere in kleineren Betriebe eher selten sein.
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„Wenn Bildungsminister Faßmann davon spricht, dass alle Schulen mit Test-Kits ausgestattet werden, meint er offensichtlich alle bis auf Berufs- und Landwirtschaftsschulen,“ kritisiert die Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), Susanne Hofer. „Die Fachkräfte von morgen sind offenbar nicht wichtig genug und bekommen als einzige SchülerInnen keine Test-Kits. Diese ständige Benachteiligung von BerufsschülerInnen und zukünftigen Fachkräften ist untragbar.“ Schon im ersten Lockdown, als die Schulen zusperrten, auf Distance Learning umstellten und Laptops und Tablets fehlten, habe die Bundesregierung auf Lehrlinge „vergessen“, erinnert Hofer. ÖGB und AK mussten einspringen und organisierten Geräte. „Viele Lehrlinge arbeiten während der Corona-Krise in systemerhaltenden Berufen, sie helfen dabei, das Land am Laufen zu halten, aber für einen Zugang zu Test-Kits sind sie nicht relevant genug“, sagt die ÖGJ-Vorsitzende. Ob die Schulen nun für die SchülerInnen öffnen, oder nicht – die Kommunikation des Bundesministeriums lasse zu wünschen übrig. „Lehrlinge haben mehr verdient! Sie haben einen Bildungsminister verdient, der sich ihrer annimmt und nicht ständig so tut, als wären sie SchülerInnen zweiter Klasse.“
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„Manche Arbeitgeber haben überhaupt keinen Genierer“, ärgert sich AK Präsidentin Renate Anderl. Bis 2019 war bei einer Arbeitgeberkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung eine Auflösungsabgabe von 128 Euro fällig. Nicht wenige Arbeitgeber haben versucht, diese Abgabe von den Arbeitnehmern zahlen zu lassen. Anderl: „Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass das ungesetzlich war. Holen Sie sich jetzt Ihr Geld von Ihrer ehemaligen Firma zurück!“ Die Auflösungsabgabe hatte den Zweck, das „Parken“ von ArbeitnehmerInnen in der Arbeitslosigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu verteuern und dem Arbeitsmarktbudget Mittel zuzuführen. Die AK vertrat einen Mietwagenfahrer, dem die Abgabe von 128 Euro nach einer einvernehmlichen Auflösung von der Endabrechnung abgezogen wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied in dem Fall nun: Ein Überwälzen auf die Arbeitnehmer steht mit dem Regelungszweck des entsprechenden Gesetzes im Widerspruch und ist daher unzulässig. Alle ArbeitnehmerInnen, die in den letzten 3 Jahren eine Auflösungsabgabe bezahlen mussten, können diese jetzt laut Urteil von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zurückfordern.
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Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht für die Nachfolge der scheidenden Arbeitsministerin Aschbacher große und vor allem höchst dringliche Herausforderungen. „Eine Schonfrist wird es nicht geben können. Mehr als eine halbe Million Menschen ohne Arbeit warten dringend und seit Monaten auf Antworten. Und auch andere Themen, allen voran Regelungen für Homeoffice, müssen dringend gelöst werden. Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt völlig auf den Kopf gestellt, wir brauchen eine Person an der Spitze des Arbeitsministeriums, die die Probleme anpackt“, urgiert die AK Präsidentin. Seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat es Monate gedauert, bis die Regierung die Arbeitslosigkeit ernsthaft themaitisiert hat. „Konkrete Maßnahmen – wie beispielsweise die zahlreichen Hilfen für die Unternehmen – haben arbeitslose Menschen allerdings nicht gesehen. Es wird Zeit, dass die Regierung, allen voran die neue Person an der Spitze des Arbeitsministeriums, ihren Blick auf die Menschen richtet, für die sie arbeiten soll“, verlangt Anderl. Die AK fordert Aktivitäten in zwei großen Bereichen: Erstens muss alle Energie in die Schaffung neuer Arbeitsplätze fließen. Möglichkeiten und auch Notwendigkeiten gebe es genug, so Anderl: „Wir brauchen Personal in der Pflege, in der Bildung, in Bereichen zur Bewältigung der Klimakrise, in der Daseinsvorsorge. Wir haben viele gute Ideen dazu, wie man nachhaltig Arbeit schaffen kann – wir stellen unserer Expertise auch weiterhin gerne zur Verfügung.“ Zweitens müssen arbeitslos gewordenen Menschen besser abgesichert sein. Das Arbeitslosengeld muss dauerhaft erhöht werden. Anderl: „Einmalzahlungen sind nett, aber sie sichern nicht nachhaltig die Existenz der betroffenen Menschen.“ Auch die Notstandshilfe muss wieder auf Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben werden – diese Regelung ist mit Ende 2020 ausgelaufen. „Das muss sofort verlängert werden. Die scheidende Minsterin hat mir versichert, dass es dazu bereits Gespräche gab, ich erwarte, dass das umgehend umgesetzt wird.“ Die AK Präsidentin spricht abschließend bereits jetzt an die neue/den neuen Arbeitsminister/in die Einladung zu enger Zusammenarbeit aus: „Die AK und der ÖGB haben das Ohr ganz nah an den Beschäftigten, wir kennen ihre Sorgen und Bedürfnisse. Reden Sie mit uns.“
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Die hohe Zahl an Arbeitslosen war aufgrund der Krise leider zu erwarten und ist nicht überraschend. „Wo aber bleiben effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit seitens der Bundesregierung?“, fragt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. „Denn tausende Menschen, die auch in diesem Jahr keinen Job finden werden, geraten immer tiefer in finanzielle Schwierigkeiten, weil die Bundesregierung es weiterhin nicht wert findet, das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent zu erhöhen“, so die Gewerkschafterin. Bei mittlerweile zehn Arbeitslosen auf eine offene Stelle geht es sich lange nicht aus, dass alle rasch einen Job finden. Daher müsse auch die ausgelaufene Regelung zur erhöhten Notstandshilfe zumindest bis Mitte des Jahres weitergeführt werden. Die Zahl der SchulungsteilnehmerInnen würde hingegen kaum steigen. „Was ist nun mit der größten Weiterbildungsoffensive der Bundesregierung?“, wundert sich Reischl und fordert einmal mehr die Installierung echter Arbeitsstiftungen und die Schaffung von Jobs. Besorgniserregend ist auch, dass die Zahl der arbeitslosen Frauen mit einem Plus von 42 Prozent doppelt so stark angestiegen ist wie die der Männer. Die Folgen der Krise werden am Arbeitsmarkt vor allem für Frauen noch länger spürbar und eine Rückkehr zu Vollzeit unter Umständen noch schwieriger sein. Das hätte drastische langfristige Folgen für das Erwerbseinkommen und somit auch die Pensionshöhe von Frauen, betont die Leitende ÖGB-Sekretärin. Geradezu unmöglich einen neuen Job zu finden, ist es für ältere Langzeitarbeitslose. Sie hatten vor der Krise schon schlechte Aussichten, die sich jetzt nicht verbessert haben. „Es braucht daher insgesamt eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, aber auch besondere Maßnahmen bei älteren Menschen“, sagt Reischl. Sie fordert ein Überbrückungsgeld in der Höhe von 70 Prozent Nettoersatzrate für alle, die arbeitslos sind, wenig bis keine Beschäftigungsperspektive haben und maximal fünf Jahre vor der Pension stehen. „Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, darf nicht zum Bittsteller werden. Hier geht es auch um Würde“, so Reischl abschließend.
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„Die aktuellen Arbeitslosenzahlen sind mehr als nur erschreckend. 521.000 Menschen sind mittlerweile ohne Beschäftigung, das ist ein Höchstwert der alle Alarmglocken schrillen lässt“, zeigt sich AK Präsidentin Renate Anderl angesichts der aktuellen Arbeitsmarktdaten besorgt. “Die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Beschäftigungseinbruch geführt.“ Mit Arbeitslosigkeit sind ein hohes Armutsrisiko sowie hohe Gesundheitsgefährdung verbunden. Zuletzt war fast ein Drittel der Arbeitslosen mehr als zwölf Monate ohne Beschäftigung, mit stark steigender Tendenz. Besteht Arbeitslosigkeit einmal länger, ist sie nur schwer zu reduzieren. Anderl: „Die Regierung ist gefordert, im neuen Jahr ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Alleine auf Ausbildung von Arbeitslosen zu setzen, ist zu wenig. Die Regierung muss für mehr Beschäftigung sorgen, damit die Arbeitslosigkeit wieder sinken kann.“ Dem Wachsen der Langzeitarbeitslosigkeit einfach zuschauen, kostet auf Dauer mehr, als rasch handeln. Es braucht neben einem höheren Arbeitslosengeld eine Jobgarantie für diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Chance mehr haben. Die Corona-Krise hat auch gezeigt, wie wichtig gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen sind. Sie hat auch einen entscheidenden Mangel in all diesen Bereichen aufgedeckt: Es fehlt an Personal, in den Pflegeheimen, den Spitälern, den Gesundheitsbehörden, dem AMS, den Schulen. Die öffentliche Hand muss in diesen Bereichen als Arbeitgeber wieder aktiv werden, Arbeitslosen eine Perspektive auf gute Beschäftigung geben und für auch in einer Krise klaglos funktionierende soziale Dienste und staatliche Verwaltung sorgen. Anderl: „Herausinvestieren aus der Krise heißt Beschäftigung in diesen öffentlichen Diensten zu schaffen und auszubauen.“
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Heute wird im Nationalrat die Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre ab 1. Jänner 2021 beschlossen. „Wir begrüßen die Maßnahme grundsätzlich, wenn sie auch nur halbherzig ist“, kommentiert Josef „Tschosie“ Rehberger, Bundesjugendvorsitzender der PRO-GE, das Vorhaben und erklärt weiter: „Zum einen werden alle 15-jährigen Lehrlinge von der Wahl weiterhin ausgeschlossen sein. Zum anderen wäre die Stärkung des Jugendvertrauensrates als eigene Vertretung für Lehrlinge und Jugendliche, sinnvoller, wollte man mit der Maßnahme die demokratische Mitbestimmung stärken.“ Begrüßenswert wäre etwa, Jugendlichen in den Betrieben die bestmögliche Vertretung ihrer Interessen zu garantieren, indem die Bildungsfreistellung für JugendvertrauensrätInnen auf drei Wochen angehoben und auf alle Ersatz-JugendvertrauensrätInnen ausgeweitet wird. Die Abstimmung wird heute deshalb mit Argusaugen beobachtet, weil die ÖVP bis vor Kurzem noch gemeinsam mit der FPÖ den Jugendvertrauensrat (JVR) gänzlich abschaffen wollte. „Das wäre eine demokratiepolitische Katastrophe gewesen“, so Rehberger. Mitbestimmungsmöglichkeiten seien zentral für das Interesse von Jugendlichen an Politik, stellt Rehberger klar. Ein Jugendvertrauensrat wird alle zwei Jahre gewählt, wodurch alle Lehrlinge zumindest einmal in ihrer Lehrzeit die Möglichkeit haben, ihre Vertretung zu wählen, ein Betriebsrat hingegen nur alle fünf Jahre. Die Mitbestimmungsrechte im Betrieb von tausenden Jugendlichen werden durch den Jugendvertrauensrat gesichert. „In Österreich engagieren sich rund 2.500 aktive oder Ersatz-JugendvertrauensrätInnen in über 530 Unternehmen“, erklärt der Bundesjugendvorsitzende. Der Jugendvertrauensrat ist also eine demokratiepolitisch überaus relevante Größe, die es unbedingt zu verteidigen und auszubauen gilt.
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Elektroinstallateur Luis S. nimmt seine Arbeit ernst und seine Familie. Das störte das altmodische Weltbild seines Chefs. Als der Arbeiter zwei Tage Pflegefreistellung brauchte und einen Papamonat nehmen wollte, kündigte er ihn. Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl: „Auch Väter haben ein Recht darauf, für ihre Kinder da zu sein. Die AK sorgt für Gerechtigkeit, der Vater bekommt 7.000 Euro.“ Als seine schwangere Frau zu einer Untersuchung musste, bat Luis S. seinen Chef da-rum, in dieser Zeit sein Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen zu können, damit er auf seine drei Kinder aufpassen könne. Das und der Wunsch nach einem Papamonat – ebenfalls ein Recht, das der Arbeiter nur in Anspruch nehmen wollte, weil er seinen Urlaub bereits zwangsweise während des Betriebsurlaubs verbraucht hatte – nahm der Chef äußerst mürrisch auf. Wenig später kam die Kündigung. Vor Gericht versuchte der Chef die Familienfreundlichkeit seines Unternehmens zu beweisen, dafür sollte eine Mitarbeiterin mit Kleinkind Zeugin sein. Das ging aber nach hinten los: die Mitarbeiterin berichtete, dass der Chef sie großzügiger Weise ihr krankes Kind mit ins Büro nehmen lasse – anstatt dass sie ebenso ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen konnte. Von Familienfreundlichkeit also keine Spur. Auf diesen Vorhalt meinte der Chef, dass es „schon so ist, dass ich Dienstnehmer einstelle, damit sie für mich arbeiten“ und der Betrieb sei ja keine „Sozialstation“. Das Erstgericht attestierte dem Chef ein veraltetes, patriarchales Weltbild. Dass Luis S. sich als Mann nicht nur finanziell, sondern auch emotional um seine Familie kümmerte, und daher nicht dauernd frei verfügbar war, dürfte den Chef besonders gestört haben. Das Gericht erster sowie zweiter Instanz stellten daher fest, dass der Chef Luis S. aufgrund seines Familienstandes und seines Geschlechts diskriminiert und daher zu Unrecht gekündigt hatte. Der Chef muss daher Luis S. den Einkommensverlust bis zum Antritt eines neuen Jobs zahlen, sowie einen Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung – insgesamt rund 7.000 Euro.
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ArbeitnehmerInnen geraten nach Corona-Testungen oft in gröbere Probleme am Arbeitsplatz, wenn die Quarantäne-Bescheide nicht oder stark zeitverzögert zugestellt werden. Ohne den Bescheid bekommen die Arbeitgeber keine Refundierung des Gehalts für die Quarantänezeit. Das macht viele Arbeitgeber nervös, die dann verlangen, trotz Infektion(sverdachts) in die Arbeit zu kommen oder Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren. Wenn jetzt nach den Massentestungen zigtausende Menschen als positiv oder Kontaktpersonen festgestellt werden, ist die rechtzeitige Bescheidausstellung völlig unrealistisch. Um Vertrauen in die nachfolgende Bescheidausstellung bei ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, müssen wenigstens formlose schriftliche Bestätigungen – gerne per SMS oder E‑Mail – unmittelbar nach positiver Testung oder Feststellung der Kontaktpersoneneigenschaft ausgestellt werden. „Schon bisher haben sich viele Menschen bei uns gemeldet, die als Covid19-positiv oder ‑Kontaktperson nur telefonisch mitgeteilt bekommen zu Hause zu bleiben. Das kann ein telefonischer Quarantäne-Bescheid sein oder eine bloße Mitteilung der Gesundheitshotline 1450. Die Behauptung dieser telefonischen Information reicht aber vielen Arbeitgebern nicht“, berichtet AK Direktor Christoph Klein. „Besonders tückisch ist die Regelung, dass eine mit telefonischem Bescheid verhängte Quarantäne automatisch nach 48 Stunden endet. Die Leute gelten dann rechtlich als Corona-negativ, auch wenn sie noch mitten in der hochinfektiösen Zeit stecken!“ Klein fordert, dass sofort nach einer positiven Testung und auch sonst immer dann, wenn die Menschen von einer Behörde oder der Hotline 1450 oder vom Testpersonal angehalten werden, in Quarantäne zu gehen, eine schriftliche Bestätigung darüber ausgestellt wird, und zwar rasch und unbürokratisch: „Wer sich testen lässt und den Anweisungen von 1450 oder anderen Personen folgt, dem dürfen keine negativen rechtlichen Konsequenzen drohen“. Schriftliche Bestätigungen dieser Art könnten von MitarbeiterInnen der 1450 Hotline sowie vom Personal in den Teststraßen ausgehändigt werden. Die Zustellung könnte auch digital erfolgen – etwa per E‑Mail oder SMS. Das Gesundheitsministerium sollte so schnell wie möglich einen entsprechenden Erlass ausgeben. Darin muss auch geklärt werden, wie sich positiv getestete Menschen medizinisch sinn-voll und rechtlich korrekt in die Heimquarantäne begeben sollen. „Man darf die Menschen mit dieser Frage nicht alleine lassen“, sagt Klein. „Ich muss wissen, ob ich mit einem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel heimfahren darf, oder ob man mir einen Krankentransport ruft, eine FFP2-Maske aushändigt, oder was auch immer die korrekte Verhaltensweise ist.“
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Die Arbeiterkammer registriert heuer bundesweit rund 2.000 Beschwerden zur schwedischen Bank Klarna. Sie wickelt Transaktionen im Zahlungsverkehr ab, etwa den Kauf auf Rechnung für Online-Shops. KonsumentInnen berichten über eingemahnte offene Klarna-Rechnungen, obwohl sie die Ware/erste Rechnung nicht erhalten oder die Ware wieder an den Händler retourniert haben und vom Vertrag zurückgetreten sind. Klarna schickt rasch Mahnungen, schaltet häufig Inkassobüros/Anwälte ein. Zentrales Problem: keine Kommunikation und Problemlösung mit den KonsumentInnen. Die KonsumentInnen erzählen in der AK Beratung: Die online bestellte Ware wurde nicht oder zu spät geliefert. Oder KonsumentInnen sind vom Kaufvertrag rechtswirksam zurückgetreten – Klarna beharrt auf Zahlung und schickt zusätzlich Mahnungen. „Es kommt sogar vor, dass ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro den geforderten Kaufpreis eintreibt – sie verrechnen hohe Spesen. Das schnalzt die Kosten für die Betroffenen nochmals in die Höhe“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. KonsumentInnen berichten auch, dass sie noch gar keine Rechnung erhalten haben, aber bereits eine Mahnung von Klarna, obwohl die Zahlung noch nicht fällig war. „Es hapert offenbar in der Kundenkommunikation. Betroffene schildern, dass sie an Klarna schreiben und oft automatisierte Rückmeldungen erhalten, dass eine Antwort folge. Doch es kommt keine – stattdessen kann es sein, dass die strittige Forderung einfach weiter betrieben wird und ein Inkassobüro eingeschalten wird“, erzählt Zgubic. Die AK hat mit Schreiben an Klarna wenig Erfolg, weil es keine Antworten mit kundenorientierten Lösungen gibt. „Erst wenn wir beim Inkassobüro oder Anwalt intervenieren, gibt es Lösungen. Aber es ist nicht einzusehen, dass es so weit kommen muss“, sagt Zgubic. Ein Beispiel aus der AK Wien Beratung: Frau S. hatte ein stillgelegtes Kundenkonto bei einem US-Online-Shop. Plötzlich erhielt sie von Klarna eine Zahlungsaufforderung plus Mahnung über 98 Euro. Frau S. war sich sicher, nichts bestellt zu haben. Trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Versuche zur Aufklärung der Angelegenheit kam ein Schreiben eines Inkassobüros, wenig später die Zahlungsaufforderung über einen Rechtsanwalt. Erst das AK Schreiben an den Anwalt zeigte Erfolg – Frau S. musste nicht zahlen. „Klarna soll die Beschwerden von KonsumentInnen ernst nehmen. Dazu ist ein kompetenter Kundenservice notwendig“ so Zgubic. Außerdem ist Klarna als Zahlungsinstitut verpflichtet, aktiv Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzubieten. „Diese Information findet sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die darin erwähnte Beschwerdestelle in Schweden ist für österreichische Konsumentinnen und Konsumenten keine kundenfreundliche Variante.“
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Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl: „Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen entspricht allerdings nach wie vor nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, in viel zu vielen Fällen ist sie sogar äußerst prekär! Sie sind durch die Corona-Krise besonders betroffen: Etwa, wenn sie aufgrund schwerer Erkrankungen der besonders gefährdeten COVID-19-Risikogruppe angehören oder aufgrund der weiteren Zuspitzung der ohnehin dramatischen Situation am Arbeitsmarkt.“ Die beschlossene Fortführung des Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2022–2030 als Instrument zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist für die Arbeiterkammer daher positiv. Es sind dringend weitere Maßnahmen zur Inklusion zu setzen. Als besonders wichtig erachten wir: Bessere Arbeitsmarktchancen: Dazu brauchen arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen die Unterstützung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und damit der Förderangebote des AMS. Arbeitslose Menschen mit Behinderungen sollen weiterhin eine Zielgruppe des AMS bleiben. Gerade eine Jobgarantie nach dem Muster der Aktion 20.000 wäre dringend notwendig. Ebenso eine verstärkte Einbeziehung in die „Corona-Arbeitsstiftung“ genannten AMS-Maßnahmen. Für Beschäftigte in „Tagesstrukturen/geschützten Werkstätten“: Eine eigenständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung, inklusive Rahmenbedingungen sowie eine faire Bezahlung. Im Gleichstellungsrecht: Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bei Barrieren für Betroffene sowie Verbesserungen im Rechtsschutz, etwa durch eine Minimierung des Kostenrisikos bei Gerichtsverfahren etc. + Die Regelungen zur Persönlichen Assistenz in den unterschiedlichen Bundesländern sind zu vereinheitlichen und es gilt eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem: Es müssen die baulichen, räumlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden und entsprechend qualifizierte PädagogInnen flächendeckend verfügbar sein, damit eine an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasste inklusive Beschulung ermöglicht wird.
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„Angesichts der Pandemie und der zu erwartenden unverändert angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt auch im nächsten Jahr brauchen unsere Mitglieder und ihre Familien einfach eine bessere Existenzsicherung, wenn sie arbeitslos sind oder werden. Wenn die Regierung den Menschen auf Arbeitsuche, die sich noch lange schwertun werden einen Arbeitsplatz zu finden, ein Weihnachtsgeschenk machen will, soll sie sich zu einer nachhaltigen Absicherung statt Einmalzahlungen durchringen. Nur eine Erhöhung auf 70 Prozent ist eine gerechte und unbürokratische Regelung, die notwendig ist, um bei der Krisenbewältigung zu helfen – den Betroffenen direkt und der Wirtschaft indirekt“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl einmal mehr ein höheres Arbeitslosengeld, sowie die Gleichbehandlung von KindergeldbezieherInnen und in der Arbeitslosigkeit Erkrankter. „Diese Einmalzahlungen sind ungenügend, für die Menschen nicht nachvollziehbar und mit immensen Bürokratieaufwand für die Beschäftigten des AMS verbunden. Gerade in Zeiten wie diesen sollten sich die AMS-MitarbeiterInnen intensiv um die Arbeitssuchenden bemühen können, statt sich mit komplizierten Regelungen herumschlagen zu müssen.“ Mit der aktuellen Regelung für die Einmalzahlung ist der Gesetzgeber zumindest teilweise auf die AK Kritik eingegangen, hat aber bei weitem nicht alle Ungereimtheiten beseitigt. So bekommen KindergeldbezieherInnen diesmal zwar auch eine Zahlung, allerdings weniger als Arbeitslosengeld- oder NotstandshilfebezieherInnen. Auch die „himmelschreiende Ungerechtigkeit“, dass in der Arbeitslosigkeit Erkrankte schlechter gestellt werden, wurde nicht beseitigt. „Diese Ungleichbehandlungen sind in unseren Augen sachlich nicht gerechtfertigt“, kritisiert Anderl.
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„Die neue Wiener Stadtregierung startet mit starken Signalen für Wien in schwierigen Zeiten“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Mit einer starken Einbindung der Sozialpartner bleibt Wien bei einer Politik des Miteinanders. Vieles, wofür sich die AK eingesetzt hat, findet sich im Programm wieder: In der Bildungspolitik wird der Chancen-Index, die Finanzierung von Schulen je nach Betreuungsbedarf der Schülerinnen und Schüler umgesetzt. Die Stärkung der Sprachförderung, der Ausbau der (verschränkten) Ganztagsschulen und die personelle Stärkung der Schulstandorte werden ein Stück mehr Chancengleichheit schaffen. Auch bei der Lehrausbildung sind etwa der geplante Ausbau der Ausbildungsverbünde und die zusätzlichen Mittel für die überbetriebliche Ausbildung wichtig. Damit Wien eine lebenswerte Stadt für alle bleibt, auch für Menschen mit kleineren Einkommen, ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein entscheidender Eckpfeiler. „1.500 Gemeindewohnungen in den nächsten 5 Jahren sind gut. Aber gerade beim Bau von weiteren geförderten Wohnungen bleibt das Regierungsabkommen zu unklar. „Wien ist stark gewachsen und hat Nachholbedarf“, so die AK Präsidentin. Pro Jahr müssen mindestens 9.000 Wohnungen in der Stadt entstehen. Arbeitsförderung bleibt stark Gerade in der Krise kann die Stadt Wien auf ein schon gut ausgebautes und durchdachtes Arbeitsförderpaket etwa mit dem Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds Waff setzen: Sowohl der Qualifikationsplan 2030, die Joboffensive 50plus aber auch die gemeinsame Förderung von Weiterbildungen im digitalen Bereich der Stadt Wien und der AK (Digi-Winner, gemeinsame Jugendstiftung von AK und Waff) werden weitergeführt. Der Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds wird gestärkt. Wirtschaftsinvestitionen für alle Zusätzliche 600 Millionen Euro für städtische Investitionen können dazu genutzt werden, Wiener Firmen und damit auch Wiener Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig bringt das Konjunkturpaket wichtige Verbesserungen für 300 Projekte bis 2023 in der Bildungsinfrastruktur, für Sportstätten, Infrastruktur und Öffentlichen Personennahverkehr. Dabei ist der Dialog mit den Sozialpartnern, etwa das „Bündnis für das wachsende Wien“ mit der AK Wien und dem ÖGB ein gutes Beispiel für gelebte Sozialpartnerschaft, ebenso wie das Wirtschafsförderprogramm „Wien 2030“ mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt zu sichern, aber gleichzeitig die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen. Öffentlichen Verkehr weiter stärken Mit dem geplanten Ausbau der Öffis, insbesondere von Schnellbahn und Straßenbahn in den Außenbezirken und im Stadtgrenzen überschreitenden Verkehr werden viele Forderungen der AK erfüllt. Bei Verkehrsdienstausschreibungen fordert die AK eine Abkehr vom Billigstbieterprinzip, um faire Arbeitsbedingungen etwa für BuslenkerInnen zu sichern. Beim Parkraummanagement drängt die AK auf eine Variante, die Menschen mit kleineren Einkommen nicht zugunsten der Besserverdienenden ausschließt.
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Der Vorschlag der Bundesregierung, dass Betriebe anstelle der coronabedingt ausgefallenen Weihnachtsfeiern ihren Beschäftigten steuerfrei Gutscheine abgeben können, kann kein Ersatz für den vom ÖGB geforderten Corona-Tausender sein“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Er bekräftigt die Forderung eines Corona-Bonus für alle Beschäftigten, die in dieser Krise mit unermüdlichem Einsatz arbeiten. „Das, was die Regierung vorschlägt, ist ein freiwilliger Ersatz für die Weihnachtsfeiern. Niemand hat darauf Anspruch. Im Gegenteil: ArbeitnehmerInnen hängen hier vom Goodwill ihrer Arbeitgeber ab. Sie brauchen aber keine Almosen, sondern eine zuverlässige finanzielle Unterstützung für ihren Einsatz im Krisenjahr.“ Der vom ÖGB geforderte Corona-Tausender würde die Wirtschaft ankurbeln und die Menschen finanziell unterstützen. „Wir brauchen jetzt dringend einen Schub in der Kaufkraft, wenn dieser Lockdown vorbei ist. Etwas, das den Menschen Geld bringt, den Konsum ankurbelt und damit auch Arbeitsplätze sichert“, fordert der ÖGB-Präsident. Katzian erinnert an die gemeinsame Sichtweise der Sozialpartner, auch WKO-Präsident Mahrer unterstützt hier eine Gutschein-Lösung.
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„Dass alle Schulen nun erneut schließen, ist eine Katastrophe für die Zukunft junger Menschen“, ist Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), empört. Lehrlinge würden unter den Schulschließungen außerdem am meisten leiden. Es fehlen die digitale Ausstattung und der Platz für ruhiges Lernen zuhause. Man wisse bereits aus dem ersten Lockdown, dass für BerufsschülerInnen Distance Learning suboptimal funktioniert hat. „Es kann nicht sein, dass erneut mehr als 100.000 Lehrlinge in diesem Land aufs Abstellgleis gestellt werden. Auch ihre berufliche Zukunft und Bildung stehen auf dem Spiel“, betont Hofer. „Die Bundesregierung verursacht aufgrund mangelnder Vorbereitung ein Bildungsdesaster. Das ist skandalös. Es scheint so, als hätte es absolut keine Vorbereitung auf einen Lockdown und mögliche Schulschließungen gegeben“, so die ÖGJ-Vorsitzende weiter. Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) fordert von der Bundesregierung: + BerufsschülerInnen mit Laptops/Tablets und kostenlosem Internetzugang ausstatten, um Voraussetzungen für Distance Learning umgehend zu ermöglichen + Schaffung von Lernmöglichkeiten in den Berufsschulen, damit Lehrlinge auch in der Berufsschule lernen können + Garantie für die Durchführung der anstehenden Lehrabschlussprüfungen (LAP) + BerufsschülerInnen von Abschlussklassen, all jene deren Lehrabschlussprüfung zeitnahe stattfindet, sollen vorrangig beim Präsenzunterricht behandelt werden. Es braucht umgehend Klarheit, wie es in den Berufsschulen weitergeht.
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Der zweite Lockdown hat viele Fragen für Beschäftigte zur Folge. Welche Rechte haben Beschäftigte, wenn ihr Betrieb wegen der Corona-Beschränkungen geschlossen wird? Was darf der Chef? Und was gilt, wenn man selbst in Quarantäne muss? Muss man dann arbeiten? Was passiert, wenn das Kind nicht mehr in die Schule gehen kann? Diese und viele andere Fragen werden auf jobundcorona.at beantwortet. Zusammengestellt werden die Antworten, die es in mehreren Sprachen gibt, von ExpertInnen der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Die Arbeiterkammer und der ÖGB sorgen dafür, dass die Informationen auf der Seite immer auf dem neuesten Stand sind. Damit bieten sie den vielen Menschen Halt und Schutz, die von den neuen Verordnungen verunsichert sind. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, persönlich Fragen zu stellen, die auf der Plattform noch nicht erfasst sind. Jobundcorona.at ist ein Service-Angebot von Arbeiterkammer und ÖGB, das schon während des ersten Lockdowns millionenfach geklickt wurde. Hier finden die Beschäftigten Informationen und Beistand während der Krise. Auch auf einer anderen Ebene sind ÖGB und AK weiterhin aktiv: In politischen Gesprächen vertreten sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzen bessere Regelungen für die Beschäftigten durch, wie etwa zuletzt den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
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„Arbeitslosigkeit lässt sich verhindern, Kurzarbeit ist dafür immer noch das beste Instrument. Die Sozialpartner haben das bestehende Modell angesichts des neuen Lockdowns in Windeseile adaptiert – nun sind die Betriebe am Zug,“ sagt Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl. „Unsere Botschaft an die vom aktuellen Lockdown betroffenen Branchen ist klar: Niemand muss gekündigt werden, nutzen Sie dieses Instrument.“ Auch die Regierung sieht Anderl in der Pflicht: Die Arbeitslosigkeit lässt sich senken, etwa durch öffentliche Jobgarantien für Langzeitarbeitslose oder durch Arbeitszeitverkürzung. „Wir haben nicht nur eine massive Arbeitsmarktkrise durch Corona, wir müssen uns auch gleichzeitig mit dem Strukturwandel in der Wirtschaft auseinandersetzen“, sagt Anderl. Immerhin wird es in den nächsten beiden Jahren eine Weiterbildungsoffensive des AMS geben können, für die 700 Mio. Euro zur Verfügung stehen. „Aber isoliert betrachtet sind alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie ein Auto auf drei Rädern. Wir brauchen ein klares beschäftigungspolitisches Konzept, um in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wirksam Gas geben zu können“, fordert Anderl. „Wollen wir wirklich nachhaltig erfolgreich sein, müssen wir die wirtschafts- und industriepolitischen Strategien eng mit den arbeitsmarktpolitischen zu einem Seil verknüpfen. Und an dem sollen dann alle in die gleiche Richtung ziehen.“ „Das praktische Wissen für so ein Paket liegt bei den Sozialpartnern. Die Regierung sollte nicht zögern, die Arbeit an so einem Paket gemeinsam mit uns aufzunehmen.“ Aus Sicht der AK ist eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive mit folgenden Maßnahmen dringend notwendig: + öffentliche Investitionen in soziale Dienstleistungen, in Bildung und in Klimaschutz, damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden können + die beschlossene Weiterbildungsoffensive mit Fokus auf Ausbildung zu FacharbeiterInnen für Zukunftsberufe (Pflege, Gesundheit, Bildung, Klima, etc.) rasch umsetzen + Ausbildungsplätze für Jugendliche in überbetrieblichen Lehrwerkstätten, an weiterführenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten + Jobgarantie für Langzeitarbeitslose + bessere soziale Absicherung für Arbeitslose + Arbeitszeitverkürzung.
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„Die Lehrlinge scheinen für die Verantwortlichen wieder einmal die ‘Stiefkinder‘ zu werden“, fürchtet der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Wien Wolfgang Birbamer angesichts des bevorstehenden zweiten Lockdowns. Die Berufsschulen seien schon im ersten Corona-Lockdown die Verliererinnen gewesen, die Verantwortlichen hätten es verabsäumt, klare Regelungen zu treffen. „Während des ersten Lockdowns haben sehr viele Lehrlinge, obwohl sie Homeoffice hatten, zur Arbeit erscheinen müssen und konnten nicht, wie das Schulunterrichtsgesetz es vorschreibt, zu Hause für die Berufsschule lernen. Dazu haben ‘schwarze Schafe´ unter den Firmen die Situation ausgenutzt und Lehrlingen eine einvernehmliche Auflösung unter falschen Voraussetzungen vorgelegt. Das hat die Jugendarbeitslosigkeit in einer dramatischen Situation zusätzlich befeuert. Wir müssen unbedingt verhindern, dass es wieder zu solchen Situationen kommt“, sagt GBH Wien-Lehrlingsexperte Bernhard Schmid. Die Arbeiterkammer und die Stadt Wien hätten damals schnell reagiert und jene Lehrlinge und Berufsschulen mit Laptops ausgestattet, die es am notwendigsten brauchten, um Homeoffice durchführen zu können, so Schmid, der warnt: „Jetzt, im zweiten Lockdown, gewinnt man leider wieder den Eindruck, dass Bundesregierung und BundesschülerInnenvertretung auf die Berufsschulen vergessen. Die Bundesregierung hat es über den gesamten Sommer nicht geschafft, einen geeigneten Krisenplan für die Schulen auszuarbeiten. Man darf die Lehrlinge nicht wieder im Regen stehen lassen! Sie brauchen als Facharbeiter von morgen die beste Lehrausbildung und sie brauchen als BerufsschülerInnen in dieser Krisenzeit Sicherheit und Handlungsfähigkeit. Ich appelliere an die Bundesregierung und den Bildungsminister: Schieben Sie hier Ihre Verantwortung nicht ab!“.