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„Eine faire Zukunft mit guten, nachhaltigen Jobs ist möglich, wenn der Wandel zur Klimaneutralität sozial gerecht gestaltet wird”, sagt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, im Vorfeld des Globalen Klimaprotests am 24. September. Geht es um den Klimaschutz, steht für den Österreichischen Gewerkschaftsbund fest: Es muss etwas passieren – und zwar jetzt! Deshalb beteiligen sich auch zahlreiche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter an den Aktionen im Rahmen des Globalen Klimaprotests. Der ÖGB berücksichtigt in seinem Engagement in Sachen Klimaschutz immer auch die soziale Frage, erklärt Reischl. „Sowohl der Ressourcenverbrauch als auch die Abhängigkeit von intakter Umwelt sind ungleich verteilt: Reiche verbrauchen weitaus mehr Umweltressourcen und können sich gleichzeitig ins Homeoffice ihrer sicheren Zweit- oder Drittwohnsitze zurückziehen.” Gerade deshalb müsse eine Besteuerung von CO2-Verbrauch treffsicher und sozial gestaffelt sein. „Die Mehrheit darf nicht die Kosten für die Klimasünden der Reichen aufgehalst bekommen”, sagt Reischl. Mit den Einnahmen muss der Staat klimafreundliches Handeln von Unternehmen fördern und umweltschädliches Handeln sanktionieren. Ziel der Umgestaltung müssen klimaneutrale, nachhaltige, qualitativ hochwertige Vollzeitarbeitsplätze sein. „Dabei dürfen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf der Strecke bleiben, sondern müssen auf allen Ebenen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Der zur Bekämpfung der Klimakrise notwendige, grundlegenden Wandel der Wirtschaft muss sozial gerecht ablaufen”, hält Reischl fest. Der ÖGB ist bereits seit rund zwei Jahren in einem Austausch mit VertreterInnen von Fridays for Future – denn den Klimawandel zu bekämpfen, heißt neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und neuer Mobilitäts- und Energiekonzepte auch, die Gesundheit der Menschen zu schützen und Armutsgefährdung zu verhindern. „Fridays for Future ist dabei ein starker Partner für den ÖGB, denn Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden”, betont Reischl.
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„Für Steuergeschenke an Unternehmen und Vermögende, wie die Senkung der Körperschaftsteuer, gibt es keinen Platz im Budget“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Die Wirtschaftskammer hat heute erneut eine Senkung der Körperschaftsteuer gefordert. Die Kosten für die Senkung der Körperschaftsteuer werden auf 1,5 bis 2 Milliarden Euro geschätzt. „Längst verdient“ haben sich die Einkommenssteuer-ZahlerInnen die Rückerstattung der sogenannten kalten Progression. „Hier ist die von der Regierung versprochene Lohnsteuersenkung rasch umzusetzen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Die Senkung des Eingangssteuersatzes 2020 hat nur einen Teilausgleich der kalten Progression gebracht. Die Bundesregierung hat die versprochene 2. Etappe der Tarifsenkung in der Größenordnung von knapp 2,5 Mrd € daher rasch umzusetzen. „Das Geld muss 2023 fließen. Ein Strecken über weitere Etappen wäre inakzeptabel. Auch weil wir die Steuersenkung zur Stärkung des privaten Konsums brauchen werden“, sagt Anderl. Zur Entlastung kleiner Einkommen bleiben sozialpolitische Forderungen wie die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf dem Tisch. Wichtig ist eine ausreichende budgetäre Bedeckung. Es wäre nicht akzeptabel, wenn sich die ArbeitnehmerInnen die Steuersenkung durch Sozialkürzungen letztlich selbst bezahlen müssten. Steuerliche Gegenfinanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Vermögensbesteuerung oder Betrugsbekämpfung gäbe es (bei Bedarf) zur Genüge. Steuergeschenke für Unternehmen und Superreiche provozieren letztlich Sparpakete und tragen auch zu einer Erhöhung der Ungleichheit bei.
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„Am Höhepunkt jeder Krise kann es für neoliberale Kreise gar nicht genug Staat geben. Wenn es aber darum geht, wer die Krisenrechnung bezahlen soll, fantasieren die gleichen Think Tanks von einer Ausgabenbremse“, reagiert Ernst Tüchler, Chef-Volkswirt des ÖGB, auf aktuelle Ideen neoliberaler Kreise. Das heiße in Wirklichkeit nichts anderes, als dass das Regierungsmotto „Koste es, was es wolle“ nur für Unternehmen gelte. „Die Krisenrechnung bezahlen sollen nämlich die ArbeitnehmerInnen“, so Tüchler, der zudem betont, dass diese ohnehin für 80 Prozent der Staatseinnahmen sorgen. „Das im Europavergleich niedrige Arbeitslosengeld wollte man ihnen in einer der größten Krisen der Nachkriegsgeschichte aber nicht erhöhen“, ergänzt er. Tüchler erinnert an Steuersenkungen, Hilfsmilliarden und vieles mehr: „Vor allem Unternehmen wurden üppig mit Geld bedacht und zwar weit über dem EU-Durchschnitt.“ Trotzdem würden Unternehmen weiterhin völlig ungeniert versuchen, ihre Steuer- und Abgabenlast zu „optimieren“. „Auf der einen Seite drückt man sich nach allen Regeln der Kunst um seinen Beitrag, auf der anderen hält man die Hand für gewaltige Zuwendungen auf“, kritisiert der Chef der ÖGB-Volkswirtschaft weiter. „Was unter anderem von der Agenda Austria hier betrieben wird, ist Brandstiftung im Sozialstaat. In jenem Sozialstaat nämlich, der nachweislich entscheidend dafür ist, dass Österreich besser als andere Länder durch diese Krise gekommen ist“, so Tüchler, der warnt: „Wo will man den Menschen denn das Geld aus der Tasche ziehen? Bei den Pensionen? In der Gesundheitsversorgung? Beim Arbeitslosengeld? Genau dort ausgabenseitig das Budget zu sanieren ist eine Vorstellung, die man nur haben kann, wenn man keine Verantwortung für die Folgen übernehmen muss”, erkärt Tüchler, der auch die Konsequenzen kennt: „Setzt man das um, dann nimmt man auch in Kauf, dass Österreich in der nächsten Krise noch viel größere Probleme bekommen wird.“
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“Die Arbeiterkammer (AK) freut sich, dass die Julius Raab Stiftung und Eco Austria auch hinter der Forderung der Sozialpartner stehen und Handlungsbedarf beim Ausbau der Kinderbetreuung sehen. Damit der geforderte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 2. Geburtstag des Kindes ab 2023 bzw. ab dem 1. Geburtstag ab 2025 und die Qualitätsverbesserungen auch Wirklichkeit werden, muss jetzt gehandelt werden”, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der AK Abteilung Frauen und Familie. Für die AK ist klar: Es braucht jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich für Elementarpädagogik. Das muss sich nun im kommenden Budget wiederfinden. Denn die Kinderbetreuung und ‑bildung ist nicht der Schlüssel zu einem bestimmten Problem, sie ist ein ganzer Schlüsselbund. Moritz betont: “Ganz egal ob es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, die Gleichstellung von Männern und Frauen oder die Chancengerechtigkeit der Kinder – bei all diesen wichtigen Zielen spielt der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze eine zentrale Rolle!” Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ist aber auch für die Erwerbskarrieren von Frauen von immenser Wichtigkeit. Niedrige Frauenpensionen und Altersarmut sind oft durch fehlende Betreuungsmöglichkeiten und damit erzwungene Teilzeitarbeit bedingt. Die AK fordert, dass sich ausreichend Mittel im kommenden Budget wiederfinden und ein Bundesrahmengesetz für Elementarpädagogik geschaffen wird.
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Die aktuellen Arbeitsmarktdaten lassen auf den ersten Blick Entspannung bei der Arbeitslosigkeit vermuten. Diese vermeintliche Entspannung kommt allerdings nur bei einem Teil der Arbeitsuchenden an. Dramatisch bleibt die Lage für bereits länger Arbeitslose: Fast jeder zweite arbeitslos gemeldete Mensch steckt inzwischen in der Langzeitarbeitslosigkeit fest. Höheres Alter, Betreuungspflichten, gesundheitliche Herausforderungen oder alleine die Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit schon länger dauert, sind für Unternehmen viel zu häufig Grund genug, diesen Menschen keine Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben. Längere Arbeitslosigkeit bedeutet für die Betroffenen Verarmung, hat negative gesundheitliche Folgen „Es kann nicht sein, dass Unternehmen auf der einen Seite ständig klagen, sie würden keine ArbeitnehmerInnen finden, auf der anderen Seite aber jenen die länger arbeitslos sind keine Chance auf Arbeit zu geben“, zeigt sich AK-Präsidentin Renate Anderl empört über den Umgang mit langzeitarbeitslosen Menschen. „Da braucht es ein Umdenken gerade bei den Unternehmen. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass – wenn schon nicht die Chance 45 der Arbeiterkammer umgesetzt wird – die Aktion Sprungbrett von Minister Kocher ab 2022 mit zusätzlichen € 300 Mio pro Jahr finanziert und bis zum Ende der Legislaturperiode verlängert wird. Ich erwarte von der Bundesregierung eine Jobgarantie für die Betroffenen nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit – die AK hat dafür ein Konzept erarbeitet. Es braucht nur den politischen Willen der Bundesregierung, wirksam gegen die steigende Armut in Österreich vorzugehen.“ Die Arbeiterkammer fordert daher das Arbeitslosengeld von 55 auf 70 Prozent des Nettoeinkommens zu erhöhen, damit längere Arbeitslosigkeit nicht zur Armutsfalle wird. Zudem müsse man alle Hebel in Bewegung setzen, um diesen Menschen wieder langfristige Perspektiven für ihr Leben zu geben.
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Die Arbeiterkammer beurteilte elf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des X‑Jam Maturareiseanbieters – DocLX Travel Events – als rechtswidrig. So geht es etwa um eine Stornogebühr, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten anfallen würden. Zudem hat die AK Klauseln zu Bearbeitungsgebühren angefochten. Nach Ansicht der AK sind weder die Storno- noch die Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Verfahren läuft noch. Die AK hat im Jänner 2021 gegen die DocLX Travel Events GmbH eine Klage wegen elf rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebracht. DocLX veranstaltet Abschluss- bzw. Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Das Verfahren läuft, es gibt noch kein Urteil. Die AK beanstandet beispielsweise eine Klausel, wonach ab der eingelangten unterschriebenen Buchungsanmeldung bei der Stornierung der Reise Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt anfallen. Für die AK ist die Klausel rechtswidrig, auch weil UrlauberInnen im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht. AK KonsumentInnenexperte Martin Goger: „Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort.“ Außerdem hat im Falle einer Stornierung die Entschädigung für das Unternehmen „angemessen und vertretbar“ zu sein. Stornokosten von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt sind nach Ansicht der AK weder angemessen noch vertretbar. Überdies weicht die Klausel deutlich von der üblichen zehnprozentigen Stornogebühr für Stornierungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ab. Die AK hat auch Klauseln zu den Bearbeitungsgebühren angefochten. So verrechnet der Reiseanbieter Bearbeitungsgebühren etwa bei Namensänderungen, Umbuchungen und auch (zusätzlich zu den hohen Stornokosten) im Fall von Stornierungen. „Die Klauseln sind unserer Ansicht nach unzulässig. Denn die Bearbeitungsgebühren fallen unabhängig von den Kosten an, die dem Unternehmen tatsächlich entstanden sind. Es wird auch nicht danach differenziert, ob Reisenden ein Verschulden an einer erforderlichen Änderung wie an einer Umbuchung vorzuwerfen ist“, so Goger.
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17.823 junge Menschen träumen vom Medizinstudium in Österreich. Für weniger als zehn Prozent von ihnen wird dieser Traum in Erfüllung gehen – und um das Potenzial geht es dabei überhaupt nicht. „Bildung wird in Österreich immer noch vererbt. Deshalb lehnen wir eine derartige Selektion und Zugangsbeschränkungen zu den Universitäten klar ab, denn soziale Ungerechtigkeiten werden dadurch nur weiter einzementiert und jungen Menschen wird jegliche faire Chance für ihre Zukunft genommen“, erklärt Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend anlässlich der Aufnahmetests zum Medizinstudium. Es seien nämlich eben nicht alle gleich: „Es wird ja nicht das Potenzial der BewerberInnen erfasst, sondern schulisches Wissen abgeprüft. Und da spielen die privaten Umstände der Kinder und Jugendlichen eine große Rolle“, so Hofer. „Wenn die Eltern einen teuren Vorbereitungskurs bezahlen, ist man klar im Vorteil. Wer das bestreitet, müsste seinen Kindern auch sagen, dass Lernen nichts bringt“, so Hofer weiter. „Auch die als Kostenbeteiligung getarnte Prüfungsgebühr von 110 Euro ist für viele Menschen kaum zu bezahlen – auch wenn der Regierung vermutlich die Vorstellungskraft fehlt, dass es Menschen gibt, für die so ein Betrag eine Menge Geld ist. Insgesamt kommen mit Kursen und Gebühren schnell mehr als 1.000 Euro zusammen. Die Folge ist, dass viele junge Menschen de facto von der Teilnahme ausgeschlossen sind“, so Hofer. „Es muss für alle möglich sein, das eigene Potenzial unabhängig von Einkommen, Beruf oder der Herkunft der Eltern zu entfalten. Am Ende bleiben sonst die Träume und Ziele von Kindern und Jugendlichen auf der Strecke und deren gewaltiges Potenzial ungenützt”, warnt die ÖGJ-Vorsitzende und stellt klar: „Chancengleichheit und freier Zugang zu Bildung sind für uns ein nicht verhandelbares Merkmal einer sozialen und gerechten Gesellschaft”.
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Bungee Jumping, House Running, … Adrenalin pur! Erlebnisgutscheine vom Unternehmen Jochen Schweizer sind mit waghalsigen Klauseln gespickt. Die AK hat 19 Klauseln bemängelt und nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen: Alle 19 beanstandeten Klauseln sind rechtswidrig. Bedeutend für KonsumentInnen: Erlebnisgutscheine müssen nicht mehr innerhalb von drei Jahren ab Kauf eingelöst werden, sondern sind 30 Jahre gültig. Das Unternehmen Jochen Schweizer GmbH befindet sich in Deutschland und bietet auch auf dem österreichischen Markt Erlebnisgeschenkboxen sowie Wertgutscheine für Erlebnisse aus den unterschiedlichsten Bereichen an. Die AK nahm die Gutscheinklauseln unter die Lupe und hat eine Verbandsklage gegen das Unternehmen eingebracht. Dabei stach der AK eine Klausel besonders ins Auge: Laut einer von Jochen Schweizer verwendeten Klausel waren Erlebnisgutscheine ungültig, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren eingelöst wurden. Solche Verkürzungen der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren sind laut AK ohne sachlich gerechtfertigten Grund nicht zulässig. Dieser war hier nicht gegeben. Ein rechtskräftiges Urteil des OGH bestätigt nun die AK: Es muss ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegen, wenn die allgemeine 30-jährige Verjährungsfrist verkürzt wird. Bei einem ersatzlosen Verfall bekäme das Unternehmen den gesamten bezahlten Betrag – sowohl das Entgelt für das jeweilige Erlebnis als auch für die Tätigkeit (Vermittlung) des Unternehmens. Dafür gibt es keinen sachlich gerechtfertigten Grund. Wäre eine Rückzahlungsmöglichkeit des Gutscheins vorgesehen, wäre keine gröbliche Benachteiligung gegeben. Da das jedoch nicht vereinbart wurde, ist die Klausel rechtswidrig. Zwei weitere Beispiele für unzulässige Klauseln zu Leistungsänderungsvorbehalten: + Als gröblich benachteiligend und intransparent beurteilte die AK auch eine Klausel, wonach das Unternehmen die Leistung einseitig ändern hätte können. Dabei war bei Erlebnisgeschenken, bei denen man von mehreren Erlebnissen auswählen konnte, kein Anspruch auf ein bestimmtes Erlebnis oder ein Erlebnis an einem bestimmten Ort, sofern es für KonsumentInnen noch eine „angemessene Wahlmöglichkeit“ gab. Das heißt: Das Unternehmen hätte sämtliche mögliche angebotene Erlebnisse gegen andere – eventuell für KonsumentInnen unattraktivere Angebote – austauschen können. + Eine weitere rechtswidrige Klausel sah vor, dass zwar das Unternehmen ständig bemüht sei, die von ihr präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben, aber dass die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses geändert werden könnten. Ein Bemühen um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibung auf der Website war ebenfalls Inhalt dieser intransparenten Klausel. Jochen Schweizer schuldet jedoch die Vermittlung des Erlebnispartners auf Basis der Erlebnisbeschreibung und hat dafür einzustehen, dass der Erlebnispartner die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt.
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Vor 15 Monaten ist das Corona-Virus über Österreich hereingebrochen, mit schwerwiegenden Folgen auf die Arbeitswelt, auf die Bildung, die Chancengleichheit, das Gesundheitswesen, das gesellschaftliche Leben insgesamt, mit viel Verzicht, vielen Einschränkungen, vielen Unsicherheiten. In ihrer Rede vor der 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer ging Präsidentin Renate Anderl auf die Folgen in und insbesondere auf die nun nötigen Maßnahmen, um das Land gut und gerechter aus der Krise zu führen. „Das ist nicht einfach nur eine Krise, wie wenn ein PC abstürzt, und man runter- und wieder rauffährt, und dann läuft alles wieder“, betonte Anderl. „Es ist eine Krise, die einen Neustart des Systems erfordert – denn sie hat viele Fehler im System überdeutlich gemacht.“ Nun bestehe die Chance, viele Schieflagen nachhaltig zu beseitigen: „Für die Frauen, denen endlich gerechte Bezahlung, gleiche Möglichkeiten der Teilhabe und ein gewaltfreies Leben zusteht; für die Kinder, die alle die gleichen Bildungschancen haben müssen, unabhängig vom Geldbörsel oder Bildungsabschluss ihrer Eltern; für die Menschen mit Migrationsgeschichte, die mit ihrer Arbeit dafür sorgen, dass wir in einem so schönen Land leben können, und die sich dafür endlich gleiche Rechte auf allen Ebenen verdient haben; für die Langzeitarbeitslosen, die gerade jetzt besonders finanzielle Unterstützung und neue Jobchancen brauchen; und nicht zuletzt für die Umwelt, für unseren Planeten, den wir nicht länger ausbeuten dürfen, sondern endlich achtsam behandeln müssen.“ Anderl anerkannte die Bemühungen der Bundesregierung, darunter die Corona-Joboffensive oder die Aktion Sprungbrett für Langzeitarbeitslose als richtige Schritte. „Noch richtiger und wichtiger wäre, das alles schneller auf den Weg zu bringen und aus Ankündigungen konkrete Taten zu machen – damit der Aufschwung ein Aufschwung für die Vielen wird, und nicht nur für Wenige.“ Dafür müssten alle Politikbereiche konsequent auf das Ziel der Beschäftigung ausgerichtet werden und auf Nachhaltigkeit orientiert sein. Es brauche rasch umsetzbare und kurzfristig wirksame Maßnahmen gegen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-Krise. Diese Maßnahmen müssten aber in eine langfristige Strategie eingebettet werden. Dafür seien unmittelbar wirksame Impulse für die Beschäftigung nötig, ebenso langfristig höhere Ausgaben in den Zukunftsbereichen. Mit den Vorschlägen der AK, so die Präsidentin, könne man mehrere Probleme gleichzeitig angehen: „Beschäftigung schaffen, um die Rekordarbeitslosigkeit zu senken und Armut zu verhindern; die ArbeitnehmerInnen, die Unternehmen und Österreich insgesamt besser auf die Erfordernisse der Klimapolitik und der Digitalisierung vorbereiten; Lücken im Sozialstaat schließen, die soziale Durchlässigkeit erhöhen und die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern; die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit für kommende Krisen erhöhen; und einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.“ Neben konkreten Maßnahmen, zu denen in der Hauptversammlung mehrere Anträge beschlossen wurde, brauche es laut Anderl nur zwei Dinge: „Das Geld und den Willen, nicht mehr. Geld, um die wichtigen Vorhaben zu finanzieren und den politischen Willen, Österreich nicht nur aus der Krise herauszuführen, sondern zugleich ein großes Stück gerechter zu machen – und zwar für die Vielen. Beides werden wir von der Bundesregierung vehement einfordern.“
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“Es ist immer wieder erstaunlich, dass genau jene Politiker, die wöchentlich über den Fachkräftemangel jammern, einen Angriff nach dem anderen auf die Arbeiterinnen und Arbeiter starten”, kritisiert Josef Rehberger, Bundesjugendvorsitzender der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), die Regierungspläne zur neuerlichen Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen an jene der Angestellten. Auf der einen Seite nach gut ausgebildete Facharbeiterinnen und Facharbeiter zu verlangen, diese aber auf der anderen Seite arbeitsrechtlich zu benachteiligen, kann nicht funktionieren, so Rehberger. “Wie sollen sich Jugendliche für die Lehre entscheiden, wenn ihnen die Regierung vermittelt, später einmal nur Beschäftigte zweiter Klasse zu sein?” Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind die jungen KollegInnen wegen der kurzen Kündigungsfristen von im Extremfall nur einem Tag oft die ersten, die um ihre Arbeitsplätze zittern müssen, erklärt Rehberger. „Das ist eine wackelige Basis, um darauf eine berufliche Zukunft aufzubauen.“ Bundeskanzler Kurz werde oft mit der Aussage zitiert, dass “wer arbeitet, nicht der Dumme sein darf”. In der Praxis beweise die Regierung regelmäßig das Gegenteil, so der PRO-GE Jugendvorsitzende, zuletzt bei der Abschaffung der abschlagsfreien “Hacklerregelung”, nun mit der neuerlichen Verschiebung der schon seit 2017 beschlossenen Gleichstellung. “Wer im Jahr 2021 ArbeiterInnen nicht die gleichen Rechte zugesteht wie Angestellten, wird 2022 vermutlich keine FacharbeiterInnen mehr finden”, fordert Rehberger die mittlerweile 100- jährige Benachteiligung nicht länger fortzuschreiben sondern sofort zu beenden.
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„Aus- und Weiterbildung wird ein wichtiger Eckpunkt im Kampf gegen Arbeitslosigkeit sein“, sagt ÖGB Präsident Wolfgang Katzian. Die Arbeitslosenzahlen sinken zwar noch, das werde aber nicht mehr lang einfach so weitergehen. Außerdem seien noch immer mehr als 300.000 Menschen in Kurzarbeit. In den Bereichen Umwelt, thermische Sanierung und erneuerbare Energien gebe es viel Potential für die Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen. Katzian macht daher weiter Druck in Richtung Bundesregierung: „Wir fordern eine Umweltstiftung, in der Arbeitslose für zukunftsfähige Jobs ausgebildet oder umqualifiziert werden können. Der Vorteil dabei ist, dass ArbeitnehmerInnen finanziell abgesichert sind und gleichzeitig ein Fachkräftemangel in Zukunftsbranchen verhindert werden kann.“ Branchen wie Wohnbau, Verkehr, Energie und speziell die Industrie werden sich massiv verändern. Ein konkretes Beispiel ist die Automobilindustrie, in der bereits jetzt massive Veränderungen stattfinden. „Es braucht daher konkrete und langfristige Konzepte, wie ‚Just Transition‘, um ArbeitnehmerInnen vor Jobverlust zu schützen und ihnen neue Perspektiven zu bieten“, so der ÖGB-Präsident. „Eine Umweltstiftung, wie sie die Sozialpartner vorschlagen, wäre daher gerade jetzt ein Gebot der Stunde und würde mit Unterstützung der Bundesregierung in einem ersten Schritt bis zu 1.000 KollegInnen für die Zukunft qualifizieren“, unterstreicht Katzian.
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Die UNO hat 2021 zum „Internationalen Jahr zur Abschaffung der Kinderarbeit“ ausgerufen. Wie jüngste Zahlen zeigen, sind weltweit immer noch 160 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen. „Das bedeutet, dass jedes 10. Kind Kinderarbeit leisten muss, die Hälfte davon unter extrem gefährlichen Bedingungen. Seit Ausbruch der Coronapandemie hat sich die Situation von Kindern weiter verschlechtert. Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni 2021 braucht es daher ein klares Zeichen, dass Kinderarbeit entschieden bekämpft werden muss“, betont AK Präsidentin Renate Anderl. Dafür muss an vielen Schrauben gleichzeitig gedreht werden. Eine wichtige Maßnahme zur Beseitigung von Kinderarbeit, ist die Einführung eines Lieferkettengesetzes. Damit werden global agierende Unternehmen dazu verpflichtet, dass entlang ihrer Lieferketten Menschen- und Umweltrechte eingehalten und keine Kinder zur Arbeit herangezogen werden. Die AK fordert daher, dass die EU nun rasch ihren angekündigten Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegt. Ebenso appelliert sie an die österreichische Bundesregierung, dieses Anliegen mit aller Vehemenz auf allen Ebenen zu unterstützen, denn wirksame Lieferkettengesetze sind ein wichtiger Schritt für eine nachhaltigere und gerechtere Weltwirtschaft. Ein Wirtschaftssystem, das ausschließlich auf Profitmaximierung zulasten von Mensch und Natur beruht, erzeugt Armut, Kriege und Klimaerhitzung. Ein Teufelskreis, der Betroffene nicht selten zur Flucht zwingt. Die AK hat in einer aktuellen Studie zu Fluchtursachen diesen Zusammenhang genauer beleuchtet. In ihrem Kampf für gerechte Lieferketten unterstützen AK und ÖGB auch die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“.
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Wenn über das Thema Flucht und Migration gesprochen wird und die möglichen Gründe, warum Menschen ihr Zuhause verlassen, zeigt der Finger dabei oft auf die anderen. Die Ursachen für Flucht werden meist ausschließlich dort gesucht, wo das eigentliche Drama seinen Anfang nimmt. Doch diese Sichtweise greift zu kurz. Die tatsächlichen Fluchtursachen liegen tiefer, in einem ungerechten globalen System, das Armut, Hunger, Klimaerhitzung und Kriege erzeugt. Dementsprechend greift auch die Bekämpfung von Fluchtursachen oft zu kurz. Anstatt lediglich „Hilfe vor Ort“ zu leisten, was gerne als einfache Lösung ohne konkrete Taten ausgesprochen wird, wäre es an der Zeit unsere Produktions- und Lebensweise zu hinterfragen, die an anderen Orten der Welt dazu führt, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Wir meinen, es gibt einen besseren Weg, über Fluchtursachen zu reden. Einen, der die globale Verantwortung in den Blick nimmt und nach Gerechtigkeit sucht, der die Welt nicht in „wir“ und „die“ einteilt und uns gegeneinander ausspielt, sondern uns gemeinsam solidarische Lösungen finden lässt. Statt Fluchtursachen einseitig in der korrupten und undemokratischen Verfasstheit vieler Herkunftsstaaten zu verorten, thematisiert die Studie, wie globale Ungleichheit und Klimakrise, gerade auch vorangetrieben durch europäische Politik, diese Fluchtursachen (mit-)produzieren. Davon ausgehend werden Handlungsmöglichkeiten für Politik und Gewerkschaften aufgezeigt, um das „Recht, nicht gehen zu müssen“ zu verwirklichen. Damit soll progressiven AkteurInnen eine Strategie zur Hand gegeben werden, wie sie über Flucht sprechen können, so dass die für sie zentralen Fragen der globalen Ungleichheit und der sozialen und ökologischen Gerechtigkeit dabei in den Mittelpunkt rücken. Eine Initiative von: AK Wien, medico international, weltumspannend arbeiten, pro asyl, VIDC, GPA, PRO-GE und ÖGB International.
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Wenn völlig überraschend Rechnungen oder Inkassoschreiben für Smarthphones, Handtaschen & Co ins Haus flattern, aber man nichts bestellt hat, beginnen die Probleme – in der AK KonsumentInnenberatung häufen sich die Anfragen. „Immer mehr KonsumentInnen sind Opfer eines Identitätsmissbrauchs. Kriminelle nutzen ausgespähte persönliche Daten, um online auf Kosten ihrer Opfer einzukaufen oder Verträge abzuschließen“, so AK KonsumentInnenschützer Jakob Kalina. Wichtig: Rechnungen oder Mahnungen keinesfalls ignorieren, sondern reagieren. KonsumentInnen berichten in der AK KonsumentInnenberatung: „Ich habe eine E‑Mail von einer Bank mit einer Zahlungsaufforderung von fast 70 Euro erhalten.“ „Ich habe die angeführte Ware niemals bestellt.“, „Ich vermute, dass ich Opfer eines Betrügers bin, da ständig Pakete geliefert werden, die ich nie bestellt habe“. AK KonsumentInnenschützer Jakob Kalina: „Immer mehr KonsumentInnen werden Opfer eines Identitätsmissbrauchs. Unbekannte bestellen im Namen von KonsumentInnen Waren, kaufen auf Rechnung und lassen sich die Ware an einem anderen Ort senden. Das alles geschieht für KonsumentInnen zunächst unbemerkt. Erst wenn sie als Rechnungsempfänger eine Rechnung, Mahnung oder ein Inkassoschreiben erhalten, tritt für sie der Datenmissbrauch in Erscheinung. Der Identitätsmissbrauch zeigt sich aber nicht nur im Bestellbetrug, sondern auch bei Fake-Profilen oder betrügerischen Online-Angeboten unter fremden Namen. Den „gelegten“ KonsumentInnen gelingt es nicht immer, mit den selbst vom Bestellbetrug betroffenen Unternehmen eine Lösung zu finden: Sie glauben ihren Schilderungen nicht. „Das führt teilweise dazu, dass KonsumentInnen mit ihren Aufklärungsversuchen gegen die Wand fahren und weitere Mahnungen und in Folge Inkasso-Schreiben bekommen“, weiß Kalina. Woher die Täter die Daten ihrer Opfer haben, ist meist nicht bekannt: Betrüger kommen oft per Phishing an die Daten ihrer Opfer. „Es kann sich um einen erfolgreichen Datendiebstahl handeln, bei dem Kriminelle mit gefälschten E‑Mails, Nachrichten oder Anrufen, die persönlichen Informationen ihrer Opfer herauslocken. Aber auch Datenlecks bei Unternehmen, öffentliche Einträge, mit Schadsoftware infizierte Endgeräte oder das absichtliche Schädigen wollen von Angehörigen und Bekannten sind eine Möglichkeit“, so Kalina. „Es wäre förderlich, wenn Opfer den Identitätsmissbrauch problemlos bei der Polizei anzeigen könnten und Hilfe erhalten. Das ist nicht immer der Fall, wie sie uns berichten.“ Rechnung bekommen, aber nichts bestellt – was KonsumentInnen tun können sollen: + Reagieren statt ignorieren: Wenn Sie unerklärliche Rechnungen und Mahnungen erhalten, stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern widersprechen schriftlich. Es kann ansonsten zu gerichtlichen Zahlungsbefehlen und der Herabstufung der Kreditwürdigkeit kommen. + Mit Daten knausern: Sie schützen sich am besten vor dem Identitätsmissbrauch, indem Sie sparsam mit ihren Daten umgehen und Sicherheitsstandards bei Ihren Online-Auftritten beachten. Das heißt: sichere Passwörter verwenden und die Zwei-Faktoren-Authentifizierung nutzen. + AK hilft: Die AK KonsumentInnenberatung unterstützt KonsumentInnen, was sie generell im Fall eines Identitätsmissbrauchs machen können, um zukünftige Schäden zu vermeiden und hilft Opfern im Bedarfsfall auch mit Schreiben an die Unternehmen. Dabei gelingt es meist immer, die unbegründete Rechnung für sie stornieren zu lassen.
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„Hinter jedem arbeitsuchenden Menschen steht ein Schicksal. Wir sprechen hier über alleinerziehende Mütter, über Familienväter und über junge Menschen, denen auch finanziell der Teppich unter den Füßen weggezogen wird. Wer arbeitslos wird, hat nach wie vor 100 Prozent der Rechnungen zu zahlen, hat aber nur mehr die Hälfte des Einkommens. Durch Corona entwickelt sich die bisher schon angespannte Arbeitsmarktlage in eine handfeste Krise für arbeitsuchende Menschen“, so AK-Präsidentin Renate Anderl zum Tag der Arbeitslosen, der im Vorfeld des 1. Mai begangen wird. „Die vier wichtigsten Herausforderungen liegen dabei klar auf der Hand: Die Bundesregierung muss die Hilfe für arbeitslose Menschen erhöhen, sie muss Menschen für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt qualifizieren, sie muss mit konkreten Maßnahmen langzeitarbeitslosen Menschen wieder Perspektiven geben und sie muss das Arbeitsmarktservice für die Bewältigung der Krise auch nachhaltig personell und finanziell stärken“, fordert Anderl. Diese vier Forderungen in konkrete Maßnahmen gegossen: • Erhöhung des Arbeitslosgengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens. • Die Corona Joboffensive als Maßnahme zur Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen muss um 500 Mio Euro jährlich ab 2022 erhöht und bis 2024 verlängert werden. •Zukunftsperspektiven für langzeitarbeitslose Menschen. Die AK hat hierzu bereits ein Modell präsentiert: Menschen, die bereits zwei Jahre lang arbeitslos sind, sollen damit die Möglichkeit erhalten, mit kollektivvertraglich entlohnten Jobs in Gemeinden und Städten einer sinnvollen und gemeinwohlfördernden Arbeit nachzugehen. • Bessere personelle und budgetäre Ausstattung des Arbeitsmarktservice. Die Beschäftigten des AMS haben bis heute einen großen Kraftakt vollbracht, um die Folgen der Arbeitsmarktkrise zu bewältigen. Es braucht dringend eine personelle Aufstockung um 650 Planstellen im AMS, denn die Krise auf dem Arbeitsmarkt ist noch länger nicht ausgestanden.
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Wer zu Beginn der Corona-Krise unverschuldet arbeitslos wurde und bis jetzt keinen Job gefunden hat, gilt als langzeitarbeitslos. „Die Menschen in dieser schwierigen Situation auch noch damit zu bestrafen, dass sie noch weniger als das Arbeitslosengeld bekommen, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin, und fordert die Verlängerung der Erhöhung der Notstandshilfe auf das Arbeitslosengeld. „Wir retten Betriebe, sichern Jobs, aber für jene, die unverschuldet arbeitslos wurden, haben wir kein Geld. Das kann nicht sein!“ Die Erhöhung der Notstandshilfe wurde zum Höhepunkt der Corona-Krise im April 2020 beschlossen und im September verlängert, um die Armutsgefährdung in Folge von Arbeitslosigkeit einzudämmen. „Hunderttausende Menschen haben von dieser erhöhten Notstandshilfe profitiert und werden diese Unterstützung auch noch in den kommenden Monaten brauchen“, fordert Reischl die Verlängerung für mindestens ein weiteres halbes Jahr. Die Arbeitslosenzahlen gehen zwar kontinuierlich, aber viel zu langsam zurück. Von einer Entspannung des Arbeitsmarkts kann angesichts von mehr als 400.000 Menschen ohne Arbeit und fast 500.000 in Kurzarbeit nicht die Rede sein.
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Ihr Traum, Berufsfotografin zu werden, schien für ein 19-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Linz-Land zum Greifen nahe, nachdem sie einen Lehrplatz in einem Linzer Fotostudio gefunden hatte. Leider platzte der Traum früh, weil sie an den falschen Lehrherrn geraten war. Während der fünf Beschäftigungsmonate hatte sie 62,5 Überstunden leisten müssen, und das unbezahlt. Weil ihr das zu viel wurde, beendete sie das Lehrverhältnis nach nur fünf Monaten – kulanterweise einvernehmlich. Die Bezahlung der Überstunden musste sie aber mit Hilfe der AK durchsetzen. „Zwar dürfen Lehrlinge ab 18 Jahren Überstunden machen, selbstverständlich sind sie aber zu bezahlen und zwar mit Überstundenzuschlägen. Die junge Frau hat sich an uns um Hilfe gewandt und wir konnten ihr zumindest zur Bezahlung der offenen Überstunden verhelfen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Zum Glück hatte das Mädchen genaue Zeitaufzeichnungen geführt. Nach Intervention der AK zahlte der Arbeitgeber dem Mädchen die offene Summe von netto 635 Euro nach. Das ist für das Mädchen ein bedeutender Betrag. Er entspricht immerhin dem eineinhalbfachen der Lehrlingsentschädigung für ein Monat, die für Fotografen/innen bei 428 Euro liegt. Was Lehrlinge zum Thema Arbeitszeit unbedingt wissen sollten: Lehrlinge unter 16 Jahren dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und darüber hinaus keine Überstunden machen. Zwischen 16 und 18 Jahren sind sie nur in Ausnahmefällen erlaubt. Falls Lehrlinge doch Überstunden machen (egal, ob zulässig oder unzulässig), müssen diese mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent extra bezahlt bzw. durch einen entsprechenden Zeitausgleich abgegolten werden. An Sonn- und Feiertagen und in der Nacht (von 20 bis 6 Uhr) dürfen Lehrlinge ebenfalls nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es im Gastgewerbe. Dort kann es vorkommen, dass Lehrlinge an Sonn- und/oder Feiertagen arbeiten müssen. Auf jeden Fall müssen sie im Durchschnitt jeden zweiten Sonntag frei haben. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr arbeiten. Bäckerlehrlinge ab 15 Jahren können bereits um 4 Uhr morgens beginnen. Wer jünger als 18 Jahre ist, hat spätestens nach sechs Stunden Arbeit das Recht auf eine Ruhepause, die mindestens eine halbe Stunde dauern muss. Außerdem muss zwischen zwei Arbeitstagen eine durchgehende Nachtruhe von zwölf Stunden gewährleistet sein. Am Wochenende haben Lehrlinge das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage (darunter jedenfalls den Sonntag). Für Lehrlinge, die 18 Jahre und älter sind, gelten die gleichen Arbeitszeitregeln wie für andere erwachsene Arbeitnehmer/-innen, die im Arbeitszeitgesetz (AZG) bzw. in den jeweiligen Kollektivverträgen festgeschrieben sind.
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Angesichts der steigenden Infektionszahlen vor allem im Osten Österreichs befürwortet AK Präsidentin Renate Anderl Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Menschen. „Alles, was dazu beiträgt, die Infektionszahlen zu senken und damit das Gesundheitswesen zu entlasten, ist jetzt wichtig“, so Anderl. „Dafür braucht es aber auch Rahmenbedingungen, um zusätzliche Belastung der ArbeitnehmerInnen zu verhindern, etwa, wenn das Tragen von FFP2-Masken innen und außen verpflichtend wird. Bei zwei Gruppen sieht Anderl akuten Handlungsbedarf: Schwangere und Risikogruppen. „Ich schließe mich der Forderung der GPA an, Schwangere sofort freizustellen, vor allem wenn das Tragen von FFP2-Masken nun generell Pflicht wird. Das kann man von Schwangeren nicht verlangen, werdende Mütter und ihre Kinder müssen jetzt besonders geschützt werden.“ Die Verordnung über die Risikogruppen laufe Ende März aus, sie müsse jetzt dringend verlängert bis Ende Juni werden, fordert Anderl. „Wenn die Zahlen steigen, mit der britischen Mutation eine, wie man uns erklärt, aggressivere Variante des Virus im Umlauf ist, dann führt daran kein Weg vorbei. Die gesetzliche Grundlage dafür gibt es ja, der Gesundheitsminister muss das rasch in die Wege leiten.“
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Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Westafrika, brennende Regenwälder für Palmöl in Indonesien, Ausbeutung in Textilfabriken in Bangladesch – viele Produkte, die wir konsumieren, werden unter solchen Bedingungen produziert. Laut einem neuen Greenpeace-Report, sind die Zerstörung der Regenwälder und Menschenrechtsverletzungen auch bei der Lieferkette für Schokolade traurige Realität. Oft befolgen Unternehmen zwar in Europa alle Gesetze, arbeiten aber international mit Zulieferbetrieben zusammen, die Menschenrechte missachten sowie ArbeitnehmerInnen und Umwelt ausbeuten – und das ungestraft. Die Verantwortung für die Arbeits- und Produktionsbedingungen wird einfach den Zulieferbetrieben und Tochtergesellschaften zugeschoben. Die AK begrüßt daher jede Initiative, die dazu beiträgt, dass Unternehmen endlich in die Pflicht genommen werden. Faire Spielregeln erwünscht Der Wunsch nach fairen Spielregeln ist groß: Mehr als eine halbe Million EU-BürgerInnen haben sich an internationalen Kampagnen beteiligt und die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz vorzulegen, das Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. AK und ÖGB sind auch Teil der österreichischen Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“, die sich für transparente Lieferketten einsetzt. Hier wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden und sich für ein Gesetz auf europäischer, aber auch auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen.
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Drei Monate schuftete Abdullah N. bei einer wirtschaftlich sehr erfolgreichen IT Firma, ersetzte dort eine volle Arbeitskraft. Doch er bekam nur 1.100 Euro dafür, weil er die Arbeit ja als Pflichtpraktikum für sein Studium brauchte. AK Präsidentin Renate Anderl: „Junge Menschen gehören respektvoll behandelt und gerecht bezahlt. Die AK hat Abdullah geholfen und 2.200 Euro Entgeltnachzahlung für ihn herausgeholt.“ Zunächst freute sich Abdullah M. sehr, als er die Zusage für eine Praktikumsstelle bei einer IT Firma bekam. Schließlich hatte er einiges an Einsatz investiert: Er hatte von sich aus auf einer Veranstaltung eine Mitarbeiterin auf ein Praktikum angesprochen und musste dann ein mehrstufiges Auswahlverfahren bestehen. Doch als eine Woche vor seinem Arbeitsbeginn in der Personalabteilung des Unternehmens der Vertrag eintrudelte, war er nicht mehr so begeistert: Es gebe keinen Vergütungsanspruch stand darin. Und das, obwohl ihm die Personalchefin versichert hatte: „Es gibt bei uns keine unbezahlten Tätigkeiten.“ Abdullah M. arbeitete trotzdem, schließlich musste er für sein Studium ein Pflichtpraktikum machen. Er koordinierte Termine, organisierte Besprechungen samt Verpflegung, traf bei offenen Stellen eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern, und vieles mehr. Im Wesentlichen folgte er einer Kollegin nach, deren Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Abdullahs Arbeitsantritt endete. Immer wieder fragte er seine Vorgesetzte nach seiner Bezahlung, aber die Personalchefin sagte, sie müsse sich erst nach dem Entgelt erkundigen. Schließlich beendete Abdullah M. das Arbeitsverhältnis nach drei Monaten. Er bekam noch ein sehr gutes Dienstzeugnis ausgestellt, aber bezahlt wurden ihm für drei Monate nur 1.100 Euro. „Ich war sehr enttäuscht“, sagt Abdullah N. „Hätten sie mir von Anfang an gesagt, dass sie wenig oder nichts bezahlen, hätte ich das Praktikum zwar trotzdem gemacht. Aber ich hätte nicht drei Monate Vollzeit gearbeitet. Ich habe währenddessen von meinen Ersparnissen gelebt.“ Der junge Mann wandte sich an den Rechtsschutz der Arbeiterkammer und zog mit dieser Hilfe vor das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Das entschied: 2.200 Euro Nachzahlung. Abdullah N. ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Es ist nicht einfach, als Student irgendwo Fuß zu fassen. Da sagt man als Praktikant nicht einfach: Nein, das ist mein Recht! Aber ich bin zur AK gegangen und es macht sich bezahlt.“
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„Die Lehrlinge sind besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen. Viele wissen nicht, ob sie nach Ende ihrer Lehre übernommen werden und sie befürchten, dass sich die Krise negativ auf ihre berufliche Zukunft auswirkt“, sagt Sumit Kumar, Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft vida. Dass die Regierung auf junge Menschen vergisst, sei nicht neu — die Krise habe die Situation aber zusätzlich verschärft. „Es fehlt an echten Perspektiven und die Regierung ist gefordert, hier endlich aus den Ankündigungen herauszukommen und in die Umsetzung zu gehen“, so Kumar, der zudem betont, dass die Regierenden die Sorgen der jungen Menschen endlich ernst nehmen müssen. Ein von der vida-Jugend formuliertes Zehn-Punkte-Programm soll dem Appell nun Nachdruck verleihen, da ein Brief von der Schulsprecherin der Berufsschule für Gastgewerbe in Wien mit kritischen Fragen an Bundeskanzler Kurz nur unzureichend beantwortet wurde. „Der Kanzler wird demnächst 1.000 Briefe von jungen Menschen erhalten, die sich Sorgen um ihre Zukunft machen und im Brief auffordern, tätig zu werden“, erklärt die stellvertretende vida-Bundesjugendvorsitzende Serin Mrouki. Zentrale Forderungen in dem Zehn-Punkte-Programm sind die Schaffung von Lehrplätzen in staatsnahen Betrieben sowie Investitionen in die überbetriebliche Lehre. „Außerdem braucht es eine Gleichbehandlung von Lehrlingen mit Schülern und Studenten und eine generelle Digitalisierungs- und Modernisierungsoffensive“, so Mrouki weiter. Vor allem Lehrlinge im Tourismus sind mit akuten Existenzängsten konfrontiert, weil ihre Betriebe coronabedingt seit Monaten geschlossen sind. „Es braucht hier einen Maßnahmenplan, damit Lehrlinge ihren Beruf weiter ausüben können“, sagt Jan Jungwirth, Tourismussprecher der vida-Jugend. Junge Menschen, die keine Perspektive haben, leiden deutlich öfter an psychischen Erkrankungen, wie etwa Depressionen, als jene, die in Ausbildung sind. Ein Drittel der Selbstmorde in Griechenland in der Wirtschaftskrise 2008 war auf die Perspektivenlosigkeit von Jugendlichen zurückzuführen. „In Anbetracht der aktuellen Corona-Krise sollten alle Alarmglocken in den zuständigen Ministerien läuten“, schließen Mrouki und Jungwirth.
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Cristi N. arbeitete als Vermessungstechniker für eine Industrievermessungsfirma. Ein wichtiger Bestandteil seiner Tätigkeit waren ausgedehnte Dienstreisen, die er immer anstandslos absolvierte. Eines Tages wurde Herr N. von seiner Firma recht kurzfristig darüber informiert, dass er eine Dienstreise in den Sudan antreten sollte. Da er vorher noch nie in Afrika war, recherchierte er im Internet und stellte fest, dass für Reisen in den Sudan Sicherheitswarnstufe 3 gilt: Das bedeutet gewalttätige Auseinandersetzungen, auch mit Todesfolgen, und hohes Risiko von Terroranschlägen. Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen dorthin ab. Auch eine Reihe von Impfungen wird für den Sudan empfohlen, die sich bis zum Antritt der Dienstreise nicht mehr ausgegangen wären. Außerdem war der Termin dieser Dienstreise so angesetzt, dass N. befürchten musste, seinen lange geplanten Urlaub nach Rumänien nicht antreten zu können, für den er bereits Vorkehrungen getroffen hatte. Cristi N. teilte der Firma daraufhin seine Bedenken mit und was war die Reaktion? Der Techniker wurde einfach entlassen! AK Präsidentin Renate Anderl: „Es ist die höchstpersönliche Entscheidung jedes und jeder Beschäftigten zu entscheiden, ob er oder sie aufgrund einer Reisewarnung eine Dienstreise für zu gefährlich hält und auch, welche Impfungen für notwendig erachtet werden. Einen verdienten Angestellten, der zuvor alle Dienstreisen immer gemacht hat, zu entlassen, ist ehrlich gesagt, eine Frechheit.“ Herr N. wandte sich an die AK, da er seine Entlassung für ungerechtfertigt hielt. Die AK zog für ihn vor Gericht. Das Arbeits-und Sozialgericht schloss sich seiner Auffassung an und die Firma musste mehr als 15.000 Euro an Kündigungsentschädigung zurückzahlen.
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Nach wir vor ist keine echte Erleichterung am Arbeitsmarkt absehbar. Acht Arbeitslose kommen derzeit auf eine offene Stelle. „Da geht es sich beim besten Willen nicht aus, dass alle rasch einen Job finden“, sagt Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin. Wie man bei dieser Arbeitsmarktlage davon reden könne, dass es mehr Anreize für die Jobsuche braucht, sei völlig unverständlich. Arbeitslose befänden sich nicht in irgendeiner Hängematte, sondern „in einer traurigen Zeitschleife der Jobsuche”, so Reischl: „Nach einem Jahr Corona-Krise muss allen klar sein, dass das Arbeitslosengeld erhöht werden muss, um Betroffene zumindest finanziell abzusichern.“ Klar muss auch sein: Wer zu Beginn der Krise arbeitslos wurde, zählt bald zu den Langzeitarbeitslosen. Damit gehen finanzielle Verluste einher. „Zahlreiche Betroffene haben sich in den letzten Monaten verzweifelt an die Gewerkschaften gewandt und berichtet, dass sie mit dem Arbeitslosengeld nicht auskommen“, sagt die Leitende ÖGB-Sekretärin. So stehen beispielsweise einer Kassierin in der größten Beschäftigtengruppe Handel – der, so Reischl, ja nicht nur aus den während der Pandemie geöffneten Supermärkten besteht — laut Kollektivvertrag im dritten Jahr ihrer Tätigkeit mindestens 1.700 Euro brutto zu. Verliert sie aber ihre Arbeit, steht ihr nur mehr ein AMS-Tagsatz von 31,17 Euro zu, das sind 935,1 Euro netto pro Monat. Das bedeutet einen Jahres-Nettoverlust von 8.039,50 Euro oder monatlich 670 Euro. „Wer nicht will, dass diese Menschen in die Armut abrutschen, muss jetzt das Arbeitslosengeld erhöhen“, fordert Reischl abschließend einmal mehr.
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„Die Bundesregierung ist einmal mehr gefordert, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schneller in die Gänge zu kommen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl angesichts der heute präsentierten Arbeitslosenzahlen. Neben kurzfristigen Maßnahmen wie der Verlängerung der COVID19-Kurzarbeit bis Mitte des Jahres muss die Bundesregierung rasch wirkungsvolle Instrumente einsetzen, um die Arbeitslosigkeit maßgeblich zu senken und um sicherzustellen, dass unser Sozialstaat auch weiterhin funktioniert. „Dem Staat kommt hier eine wichtige Rolle als Beschäftigungsmotor und Arbeitgeber zu“, so Anderl. „Denn jeder Euro, den die öffentliche Hand investiert, fließt mit bis zu 70 Prozent wieder ins Budget retour.“ Die AK schlägt daher vor, dass Arbeitsplätze in der Pflege, in den Kindergärten, in der Bildung, im öffentlichen Nahverkehr, im Kampf gegen die Klimakrise und im Bereich Digitalisierung geschaffen werden. Ein weiteres Instrument zur Entlastung des Arbeitsmarkts bietet die im AK-Modell „Chance 45“ vorgeschlagene Schaffung geförderter Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose in öffentlichen Dienstleistungen im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, die auch mit einer Gemeindemilliarde finanziert werden könnten. Damit könnten für bis zu 45.000 Menschen im Alter ab 45 sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, z.B. in Gemeinden oder gemeinnützigen Einrichtungen. „Hinter den Arbeitslosenzahlen stecken Menschen, die Ängste und finanzielle Nöte haben. Es braucht daher auch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent und endlich Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt!“, so Anderl abschließend.
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Anlässlich des Equal Pay Day am kommenden Sonntag fordert AK Präsidentin Renate Anderl ein Durchgreifen bei Lohndiskriminierung: „Sogar wenn man jede strukturelle Benachteiligung von Frauen wegrechnet, ist der Anteil der puren Lohndiskriminierung noch immer erschreckend hoch. Das zeigt die Statistik. Wir brauchen wirksamere Mittel, um Lohndiskriminierung aufzudecken. Darum fordere ich volle Lohntransparenz in den Betrieben.“ Österreich hat einen der höchsten Einkommensunterschiede in der EU – erwerbstätige Frauen sind damit oft wirtschaftlich abhängig von einem Mann. Als Folge niedrigerer Einkommen haben sie auch schwerwiegende Nachteile bei der sozialen Absicherung, insbesondere im Alter und, wie jetzt in der Coronakrise zu sehen, bei Arbeitslosigkeit. Anderl: „Frauen sind stärker von der Corona-Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. Die Frauen, die jetzt arbeitslos geworden sind, hatten im Durchschnitt sowieso schon um 35 Prozent weniger Einkommen als Männer und von diesem niedrigeren Einkommen fällt jetzt nochmal die Hälfte weg!“ Die AK Präsidentin fordert drei Maßnahmen: „Erstens: Das Arbeitslosengeld muss angehoben werden, die Nettoersatzrate muss von 55 auf 70 Prozent steigen. Zweitens: Familienarbeit wird noch immer hauptsächlich als Aufgabe der Frauen verstanden. Dabei braucht es ein Dorf, um ein Kind zu erziehen, wie es so schön heißt. Hier muss die Politik deutlich mehr Verantwortung zu übernehmen. Darum fordern wir gemeinsam mit der Wirtschaft eine Milliarde Euro für den Ausbau von Kindergärten und Co. Und dazu mehr Beteiligung von Vätern und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Drittens: Volle Lohntransparenz in den Betrieben.“
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„Wenn vier von zehn Betrieben in Österreich aktuell keine Lehrlinge mehr finden und bis zum Jahr 2030 hunderttausende Fachkräfte fehlen, dann muss sich dafür vor allem die Regierung an der Nase nehmen“, kommentiert Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend, den heutigen Hilfeschrei ranghoher Wirtschaftsvertreter im Rahmen einer Pressekonferenz. „Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, bei denen dringend nachgebessert werden muss“, so Hofer. „Wir haben einen Bildungsminister, der sich wenig bis gar nicht um die BerufsschülerInnen kümmert. Wenn nicht einmal er es der Mühe wert findet, Lehrausbildungen in seinen Pandemieplänen auch nur zu erwähnen, braucht sich niemand wundern, wenn das Interesse der Jugendlichen an einer Lehre sinkt“, ist Hofer überzeugt. Das Bildungsministerium hat die Pflicht, für alle Lehrlinge da zu sein und „auch die Verantwortung, die Weichen zu stellen, sodass alle jungen Menschen in Österreich so unterrichtet werden, dass sie nach der Pflichtschule mit einem Lehrberuf starten können. Diese Lehrlinge sind die Fachkräfte der Zukunft“, so die ÖGJ-Vorsitzende. Um ihre Lehrstellenlücken zu füllen, wären „Betriebe aber auch gut beraten, auf jene rund 8.000 Jugendliche zurückzugreifen, die aktuell in einer überbetrieblichen Ausbildung sind“, betont Hofer. Wo es dringend einen Boost braucht, ist das Thema Berufsorientierung. So könnte man das Angebot in Gymnasien weiter ausbauen und stärker anbieten. „Die heimischen Betriebe und die WKÖ müssen den jungen Menschen zeigen, dass Lehre der Weg zu einer Karriere ist. Von leeren Worten haben Jugendliche aber nichts: In den Betrieben müssen auch die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen stimmen. Damit und mit Wertschätzung und fairen Lehrlingsentschädigungen können wir es schaffen, dass es wieder einen Ansturm auf Ausbildungen geben wird“, schließt Hofer.
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“Es ist schlimm genug, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich ein Rekordniveau erreicht hat, die Lehrlingszahlen zurückgehen und die Lehrstellenlücke wächst”, so Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend und betont gleichzeitig, dass “Lehrlinge aber auch trotz Krise und Lockdowns ordentlich ausgebildet werden müssen und die Schaffung neuer Lehrstellen nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Seit mittlerweile 11 Monaten warten wir auf einen Plan der Regierung, der eine qualitativ hochwertige Lehrausbildung garantiert und Lehrstellen schafft“. Denn die Wirtschaft schreie nach Fachkräften und die Lehrlinge haben ein Recht auf eine gute Ausbildung. Hofer weiter: „Da reicht es nicht eine Task Force zu gründen, die nichts macht, außer ein bisschen Kosmetik zu betreiben. Es braucht einen klaren Plan für alle Lehrlinge in diesem Land.“ „Aktuell gibt es Lehrlinge, die aufgrund des Lockdowns seit mehr als drei Monaten nicht ausgebildet werden müssen. Und Distance Learning funktioniert für praktischen Unterricht per se nicht“, so Hofer. Sie fordert, dass Lehrlinge so schnell wie möglich wieder zurück in die Betriebe und die Berufsschulen müssen, um eine gute Ausbildung und vor allem einen guten Abschluss für jene im letzten Lehrjahr zu garantieren. „Denn sie füllen dort ihren Werkzeugkoffer, der sie ermächtig auch noch in 20 Jahren davon zu profitieren. Da können keine drei Schraubenzieher fehlen, weil es das Bildungsministerium nicht schafft in 11 Monaten einen Plan auf die Beine zu stellen.“ Ob es um die Ausstattung mit Laptops oder Tablets für das Distance Learning gehe oder um fehlende Test Kits für die Berufsschulen: „Lehrlinge sind keine SchülerInnen zweiter Klasse und haben sich einen Bildungsminister verdient, der sich ihrer genauso ernsthaft annimmt, wie allen anderen SchülerInnen in Österreich auch“, so Hofer abschließend.
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„Bei über einer halben Million Arbeitslosen müssten schon längst alle Alarmglocken läuten“, kommentiert AK Präsidentin Renate Anderl die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt. „Gegen das Coronavirus gibt es bereits Impfungen. Gegen die hohe Arbeitslosigkeit hingegen wird es keine Impfung geben, daher brauchen wir dringend eine andere Therapie!“ Eine Qualifizierungsoffensive, um die Chancen der ArbeitnehmerInnen im stattfindenden Strukturwandel zu erhöhen, ist ebenso notwendig wie mehr Beschäftigung in sozialen Dienstleistungen. Neben TechnikerInnen braucht es auch gut ausbildete ArbeitnehmerInnen in den Gesundheitsberufen, in den Kindergärten und für die Pflege. Ganz besonderes Augenmerk muss dabei auf junge Menschen und Frauen gerichtet werden. Ausbildungen alleine reichen jedoch nicht, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Anderl regt ein gemeinsames Projekt von Regierung und Sozialpartnern an: „Konkret denken wir an eine große Arbeitsmarktoffensive zur Überwindung der Corona-Krise und eine wirtschaftspolitische Gesamtstrategie zur Bewältigung des Strukturwandels. Die öffentliche Hand spielt hier eine wesentliche Rolle.“ „Wir wissen, dass sich Arbeitslosigkeit schnell verfestigt. Die Regierung hat jetzt die Aufgabe, Menschen schnell aus der Arbeitslosigkeit zu holen“, mahnt Anderl Tempo bei der Krisenbewältigung ein. „Es braucht nach fast einem Jahr Krise endlich wieder Lichtblicke!“
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Gestern wurde im Nationalrat die Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 beschlossen. „Diese Entscheidung ist grundsätzlich positiv. Dennoch bleibt die Regelung lückenhaft. So gilt die Freistellung weiterhin nur für Frauen, die in körpernahen Berufen tätig sind, Produktionsarbeiterinnen sind weiterhin ausgeschlossen. Dabei lässt sich oft in großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Halle arbeiten, der Abstand zu KollegInnen nicht einhalten“, sagt die Bundesfrauenvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Klaudia Frieben. „Die Corona-Krise ist für Schwangere besonders belastend, da sie nicht nur um die eigene Gesundheit fürchten müssen, sondern auch um die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Dass manche Frauen als Schwangere zweiter Klasse behandelt werden, ist nicht akzeptabel“, so Frieben. Darüber hinaus fordert sie Verbesserungen beim Corona-Familienhärteausgleichsfonds, man müsse die Möglichkeit schaffen, dass ein zweiter Antrag gestellt werden könne. „Da die Krise andauert und noch kein Ende in Sicht ist, braucht es ein weiteres Mal Unterstützung für Familien, die von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sind. Viele Familien sind finanziell an der Grenze und haben aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen auch keine Perspektive, dass sich die Situation bald bessert. Um ein Abrutschen in die Armut zu vermeiden, müssen daher die Einkommensverluste abgefedert werden“, so die Gewerkschafterin, die auch die langsame Bearbeitung der Anträge kritisiert. „Uns liegen Berichte vor, dass manche Anträge bereits im Juni gestellt wurden, aber die Betroffenen bis heute keine Rückmeldung erhalten haben. Hier braucht es Beschleunigung. Wenn notwendig, muss mehr Personal gestellt werden, um den Familien zeitnah zu helfen“, betont Frieben.
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„Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Bundesregierung spät aber doch erkannt hat, dass es sinnvoll ist, schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre ungeborenen Kinder aktuell besonders zu schützen und von der Arbeit freizustellen. Allerdings ist nach wie vor ein großer Teil der Schwangeren von der Regelung ausgeschlossen – die Möglichkeit eines vorzeitigen Mutterschutzes muss endlich für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen in allen Branchen gelten,“ zeigt sich ÖGB-Vizepräsidentin und ‑Frauenvorsitzende Korinna Schumann anlässlich der heute im Nationalrat beschlossenen Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 verärgert. Es sei nicht verständlich, warum nur schwangere Arbeitnehmerinnen mit Berufen, die direkten Körperkontakt erfordern, diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten – schwangere Arbeitnehmerinnen in Branchen wie Handel oder Produktion, die schließlich systemrelevant sind, hingegen nicht. „Wir brauchen hier umfassende Lösungskonzepte und fordern in dieser für alle sehr belastenden Ausnahmesituation weiterhin die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz für alle Schwangeren – denn jedes Kind muss gleich viel wert sein“, so die Vizepräsidentin.
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„Eine Benachteiligung der Lehrlinge bei den Selbsttests in den Schulen darf es nicht geben“, sagt AK Präsidenten Renate Anderl. Sie teilt die Kritik der Gewerkschaftsjugend daran, dass die Berufsschulen nicht bei der ersten Lieferung von Selbsttests dabei sind – und fordert, auch die Berufsschulen sofort mit Selbsttests zu versorgen: „Gerade Lehrlinge müssen in vielen Firmen auch im Betrieb sein und dürfen von den Selbsttests nicht ausgenommen sein. Lehrlinge haben im Betrieb zwangsläufig mehr Kontakte und sind somit exponierter als viele andere.“ Sie „müssen daher unbedingt bei den Selbsttestungen an den Schulen berücksichtigt werden“. Denn es ist keineswegs davon auszugehen, dass alle Lehrlinge sowieso automatisch im Betrieb getestet werden. Das wird insbesondere in kleineren Betriebe eher selten sein.
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„Wenn Bildungsminister Faßmann davon spricht, dass alle Schulen mit Test-Kits ausgestattet werden, meint er offensichtlich alle bis auf Berufs- und Landwirtschaftsschulen,“ kritisiert die Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), Susanne Hofer. „Die Fachkräfte von morgen sind offenbar nicht wichtig genug und bekommen als einzige SchülerInnen keine Test-Kits. Diese ständige Benachteiligung von BerufsschülerInnen und zukünftigen Fachkräften ist untragbar.“ Schon im ersten Lockdown, als die Schulen zusperrten, auf Distance Learning umstellten und Laptops und Tablets fehlten, habe die Bundesregierung auf Lehrlinge „vergessen“, erinnert Hofer. ÖGB und AK mussten einspringen und organisierten Geräte. „Viele Lehrlinge arbeiten während der Corona-Krise in systemerhaltenden Berufen, sie helfen dabei, das Land am Laufen zu halten, aber für einen Zugang zu Test-Kits sind sie nicht relevant genug“, sagt die ÖGJ-Vorsitzende. Ob die Schulen nun für die SchülerInnen öffnen, oder nicht – die Kommunikation des Bundesministeriums lasse zu wünschen übrig. „Lehrlinge haben mehr verdient! Sie haben einen Bildungsminister verdient, der sich ihrer annimmt und nicht ständig so tut, als wären sie SchülerInnen zweiter Klasse.“
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„Manche Arbeitgeber haben überhaupt keinen Genierer“, ärgert sich AK Präsidentin Renate Anderl. Bis 2019 war bei einer Arbeitgeberkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung eine Auflösungsabgabe von 128 Euro fällig. Nicht wenige Arbeitgeber haben versucht, diese Abgabe von den Arbeitnehmern zahlen zu lassen. Anderl: „Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass das ungesetzlich war. Holen Sie sich jetzt Ihr Geld von Ihrer ehemaligen Firma zurück!“ Die Auflösungsabgabe hatte den Zweck, das „Parken“ von ArbeitnehmerInnen in der Arbeitslosigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu verteuern und dem Arbeitsmarktbudget Mittel zuzuführen. Die AK vertrat einen Mietwagenfahrer, dem die Abgabe von 128 Euro nach einer einvernehmlichen Auflösung von der Endabrechnung abgezogen wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied in dem Fall nun: Ein Überwälzen auf die Arbeitnehmer steht mit dem Regelungszweck des entsprechenden Gesetzes im Widerspruch und ist daher unzulässig. Alle ArbeitnehmerInnen, die in den letzten 3 Jahren eine Auflösungsabgabe bezahlen mussten, können diese jetzt laut Urteil von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zurückfordern.
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Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht für die Nachfolge der scheidenden Arbeitsministerin Aschbacher große und vor allem höchst dringliche Herausforderungen. „Eine Schonfrist wird es nicht geben können. Mehr als eine halbe Million Menschen ohne Arbeit warten dringend und seit Monaten auf Antworten. Und auch andere Themen, allen voran Regelungen für Homeoffice, müssen dringend gelöst werden. Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt völlig auf den Kopf gestellt, wir brauchen eine Person an der Spitze des Arbeitsministeriums, die die Probleme anpackt“, urgiert die AK Präsidentin. Seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat es Monate gedauert, bis die Regierung die Arbeitslosigkeit ernsthaft themaitisiert hat. „Konkrete Maßnahmen – wie beispielsweise die zahlreichen Hilfen für die Unternehmen – haben arbeitslose Menschen allerdings nicht gesehen. Es wird Zeit, dass die Regierung, allen voran die neue Person an der Spitze des Arbeitsministeriums, ihren Blick auf die Menschen richtet, für die sie arbeiten soll“, verlangt Anderl. Die AK fordert Aktivitäten in zwei großen Bereichen: Erstens muss alle Energie in die Schaffung neuer Arbeitsplätze fließen. Möglichkeiten und auch Notwendigkeiten gebe es genug, so Anderl: „Wir brauchen Personal in der Pflege, in der Bildung, in Bereichen zur Bewältigung der Klimakrise, in der Daseinsvorsorge. Wir haben viele gute Ideen dazu, wie man nachhaltig Arbeit schaffen kann – wir stellen unserer Expertise auch weiterhin gerne zur Verfügung.“ Zweitens müssen arbeitslos gewordenen Menschen besser abgesichert sein. Das Arbeitslosengeld muss dauerhaft erhöht werden. Anderl: „Einmalzahlungen sind nett, aber sie sichern nicht nachhaltig die Existenz der betroffenen Menschen.“ Auch die Notstandshilfe muss wieder auf Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben werden – diese Regelung ist mit Ende 2020 ausgelaufen. „Das muss sofort verlängert werden. Die scheidende Minsterin hat mir versichert, dass es dazu bereits Gespräche gab, ich erwarte, dass das umgehend umgesetzt wird.“ Die AK Präsidentin spricht abschließend bereits jetzt an die neue/den neuen Arbeitsminister/in die Einladung zu enger Zusammenarbeit aus: „Die AK und der ÖGB haben das Ohr ganz nah an den Beschäftigten, wir kennen ihre Sorgen und Bedürfnisse. Reden Sie mit uns.“
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Die hohe Zahl an Arbeitslosen war aufgrund der Krise leider zu erwarten und ist nicht überraschend. „Wo aber bleiben effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit seitens der Bundesregierung?“, fragt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. „Denn tausende Menschen, die auch in diesem Jahr keinen Job finden werden, geraten immer tiefer in finanzielle Schwierigkeiten, weil die Bundesregierung es weiterhin nicht wert findet, das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent zu erhöhen“, so die Gewerkschafterin. Bei mittlerweile zehn Arbeitslosen auf eine offene Stelle geht es sich lange nicht aus, dass alle rasch einen Job finden. Daher müsse auch die ausgelaufene Regelung zur erhöhten Notstandshilfe zumindest bis Mitte des Jahres weitergeführt werden. Die Zahl der SchulungsteilnehmerInnen würde hingegen kaum steigen. „Was ist nun mit der größten Weiterbildungsoffensive der Bundesregierung?“, wundert sich Reischl und fordert einmal mehr die Installierung echter Arbeitsstiftungen und die Schaffung von Jobs. Besorgniserregend ist auch, dass die Zahl der arbeitslosen Frauen mit einem Plus von 42 Prozent doppelt so stark angestiegen ist wie die der Männer. Die Folgen der Krise werden am Arbeitsmarkt vor allem für Frauen noch länger spürbar und eine Rückkehr zu Vollzeit unter Umständen noch schwieriger sein. Das hätte drastische langfristige Folgen für das Erwerbseinkommen und somit auch die Pensionshöhe von Frauen, betont die Leitende ÖGB-Sekretärin. Geradezu unmöglich einen neuen Job zu finden, ist es für ältere Langzeitarbeitslose. Sie hatten vor der Krise schon schlechte Aussichten, die sich jetzt nicht verbessert haben. „Es braucht daher insgesamt eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, aber auch besondere Maßnahmen bei älteren Menschen“, sagt Reischl. Sie fordert ein Überbrückungsgeld in der Höhe von 70 Prozent Nettoersatzrate für alle, die arbeitslos sind, wenig bis keine Beschäftigungsperspektive haben und maximal fünf Jahre vor der Pension stehen. „Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, darf nicht zum Bittsteller werden. Hier geht es auch um Würde“, so Reischl abschließend.
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„Die aktuellen Arbeitslosenzahlen sind mehr als nur erschreckend. 521.000 Menschen sind mittlerweile ohne Beschäftigung, das ist ein Höchstwert der alle Alarmglocken schrillen lässt“, zeigt sich AK Präsidentin Renate Anderl angesichts der aktuellen Arbeitsmarktdaten besorgt. “Die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Beschäftigungseinbruch geführt.“ Mit Arbeitslosigkeit sind ein hohes Armutsrisiko sowie hohe Gesundheitsgefährdung verbunden. Zuletzt war fast ein Drittel der Arbeitslosen mehr als zwölf Monate ohne Beschäftigung, mit stark steigender Tendenz. Besteht Arbeitslosigkeit einmal länger, ist sie nur schwer zu reduzieren. Anderl: „Die Regierung ist gefordert, im neuen Jahr ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Alleine auf Ausbildung von Arbeitslosen zu setzen, ist zu wenig. Die Regierung muss für mehr Beschäftigung sorgen, damit die Arbeitslosigkeit wieder sinken kann.“ Dem Wachsen der Langzeitarbeitslosigkeit einfach zuschauen, kostet auf Dauer mehr, als rasch handeln. Es braucht neben einem höheren Arbeitslosengeld eine Jobgarantie für diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Chance mehr haben. Die Corona-Krise hat auch gezeigt, wie wichtig gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen sind. Sie hat auch einen entscheidenden Mangel in all diesen Bereichen aufgedeckt: Es fehlt an Personal, in den Pflegeheimen, den Spitälern, den Gesundheitsbehörden, dem AMS, den Schulen. Die öffentliche Hand muss in diesen Bereichen als Arbeitgeber wieder aktiv werden, Arbeitslosen eine Perspektive auf gute Beschäftigung geben und für auch in einer Krise klaglos funktionierende soziale Dienste und staatliche Verwaltung sorgen. Anderl: „Herausinvestieren aus der Krise heißt Beschäftigung in diesen öffentlichen Diensten zu schaffen und auszubauen.“