Berufswettbewerb
Author: Erwin Kinslechner
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Wer zu Beginn der Corona-Krise unverschuldet arbeitslos wurde und bis jetzt keinen Job gefunden hat, gilt als langzeitarbeitslos. „Die Menschen in dieser schwierigen Situation auch noch damit zu bestrafen, dass sie noch weniger als das Arbeitslosengeld bekommen, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin, und fordert die Verlängerung der Erhöhung der Notstandshilfe auf das Arbeitslosengeld. „Wir retten Betriebe, sichern Jobs, aber für jene, die unverschuldet arbeitslos wurden, haben wir kein Geld. Das kann nicht sein!“ Die Erhöhung der Notstandshilfe wurde zum Höhepunkt der Corona-Krise im April 2020 beschlossen und im September verlängert, um die Armutsgefährdung in Folge von Arbeitslosigkeit einzudämmen. „Hunderttausende Menschen haben von dieser erhöhten Notstandshilfe profitiert und werden diese Unterstützung auch noch in den kommenden Monaten brauchen“, fordert Reischl die Verlängerung für mindestens ein weiteres halbes Jahr. Die Arbeitslosenzahlen gehen zwar kontinuierlich, aber viel zu langsam zurück. Von einer Entspannung des Arbeitsmarkts kann angesichts von mehr als 400.000 Menschen ohne Arbeit und fast 500.000 in Kurzarbeit nicht die Rede sein.
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Ihr Traum, Berufsfotografin zu werden, schien für ein 19-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Linz-Land zum Greifen nahe, nachdem sie einen Lehrplatz in einem Linzer Fotostudio gefunden hatte. Leider platzte der Traum früh, weil sie an den falschen Lehrherrn geraten war. Während der fünf Beschäftigungsmonate hatte sie 62,5 Überstunden leisten müssen, und das unbezahlt. Weil ihr das zu viel wurde, beendete sie das Lehrverhältnis nach nur fünf Monaten – kulanterweise einvernehmlich. Die Bezahlung der Überstunden musste sie aber mit Hilfe der AK durchsetzen. „Zwar dürfen Lehrlinge ab 18 Jahren Überstunden machen, selbstverständlich sind sie aber zu bezahlen und zwar mit Überstundenzuschlägen. Die junge Frau hat sich an uns um Hilfe gewandt und wir konnten ihr zumindest zur Bezahlung der offenen Überstunden verhelfen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Zum Glück hatte das Mädchen genaue Zeitaufzeichnungen geführt. Nach Intervention der AK zahlte der Arbeitgeber dem Mädchen die offene Summe von netto 635 Euro nach. Das ist für das Mädchen ein bedeutender Betrag. Er entspricht immerhin dem eineinhalbfachen der Lehrlingsentschädigung für ein Monat, die für Fotografen/innen bei 428 Euro liegt. Was Lehrlinge zum Thema Arbeitszeit unbedingt wissen sollten: Lehrlinge unter 16 Jahren dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und darüber hinaus keine Überstunden machen. Zwischen 16 und 18 Jahren sind sie nur in Ausnahmefällen erlaubt. Falls Lehrlinge doch Überstunden machen (egal, ob zulässig oder unzulässig), müssen diese mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent extra bezahlt bzw. durch einen entsprechenden Zeitausgleich abgegolten werden. An Sonn- und Feiertagen und in der Nacht (von 20 bis 6 Uhr) dürfen Lehrlinge ebenfalls nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es im Gastgewerbe. Dort kann es vorkommen, dass Lehrlinge an Sonn- und/oder Feiertagen arbeiten müssen. Auf jeden Fall müssen sie im Durchschnitt jeden zweiten Sonntag frei haben. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr arbeiten. Bäckerlehrlinge ab 15 Jahren können bereits um 4 Uhr morgens beginnen. Wer jünger als 18 Jahre ist, hat spätestens nach sechs Stunden Arbeit das Recht auf eine Ruhepause, die mindestens eine halbe Stunde dauern muss. Außerdem muss zwischen zwei Arbeitstagen eine durchgehende Nachtruhe von zwölf Stunden gewährleistet sein. Am Wochenende haben Lehrlinge das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage (darunter jedenfalls den Sonntag). Für Lehrlinge, die 18 Jahre und älter sind, gelten die gleichen Arbeitszeitregeln wie für andere erwachsene Arbeitnehmer/-innen, die im Arbeitszeitgesetz (AZG) bzw. in den jeweiligen Kollektivverträgen festgeschrieben sind.
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Angesichts der steigenden Infektionszahlen vor allem im Osten Österreichs befürwortet AK Präsidentin Renate Anderl Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Menschen. „Alles, was dazu beiträgt, die Infektionszahlen zu senken und damit das Gesundheitswesen zu entlasten, ist jetzt wichtig“, so Anderl. „Dafür braucht es aber auch Rahmenbedingungen, um zusätzliche Belastung der ArbeitnehmerInnen zu verhindern, etwa, wenn das Tragen von FFP2-Masken innen und außen verpflichtend wird. Bei zwei Gruppen sieht Anderl akuten Handlungsbedarf: Schwangere und Risikogruppen. „Ich schließe mich der Forderung der GPA an, Schwangere sofort freizustellen, vor allem wenn das Tragen von FFP2-Masken nun generell Pflicht wird. Das kann man von Schwangeren nicht verlangen, werdende Mütter und ihre Kinder müssen jetzt besonders geschützt werden.“ Die Verordnung über die Risikogruppen laufe Ende März aus, sie müsse jetzt dringend verlängert bis Ende Juni werden, fordert Anderl. „Wenn die Zahlen steigen, mit der britischen Mutation eine, wie man uns erklärt, aggressivere Variante des Virus im Umlauf ist, dann führt daran kein Weg vorbei. Die gesetzliche Grundlage dafür gibt es ja, der Gesundheitsminister muss das rasch in die Wege leiten.“
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Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Westafrika, brennende Regenwälder für Palmöl in Indonesien, Ausbeutung in Textilfabriken in Bangladesch – viele Produkte, die wir konsumieren, werden unter solchen Bedingungen produziert. Laut einem neuen Greenpeace-Report, sind die Zerstörung der Regenwälder und Menschenrechtsverletzungen auch bei der Lieferkette für Schokolade traurige Realität. Oft befolgen Unternehmen zwar in Europa alle Gesetze, arbeiten aber international mit Zulieferbetrieben zusammen, die Menschenrechte missachten sowie ArbeitnehmerInnen und Umwelt ausbeuten – und das ungestraft. Die Verantwortung für die Arbeits- und Produktionsbedingungen wird einfach den Zulieferbetrieben und Tochtergesellschaften zugeschoben. Die AK begrüßt daher jede Initiative, die dazu beiträgt, dass Unternehmen endlich in die Pflicht genommen werden. Faire Spielregeln erwünscht Der Wunsch nach fairen Spielregeln ist groß: Mehr als eine halbe Million EU-BürgerInnen haben sich an internationalen Kampagnen beteiligt und die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz vorzulegen, das Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. AK und ÖGB sind auch Teil der österreichischen Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“, die sich für transparente Lieferketten einsetzt. Hier wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden und sich für ein Gesetz auf europäischer, aber auch auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen.
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Drei Monate schuftete Abdullah N. bei einer wirtschaftlich sehr erfolgreichen IT Firma, ersetzte dort eine volle Arbeitskraft. Doch er bekam nur 1.100 Euro dafür, weil er die Arbeit ja als Pflichtpraktikum für sein Studium brauchte. AK Präsidentin Renate Anderl: „Junge Menschen gehören respektvoll behandelt und gerecht bezahlt. Die AK hat Abdullah geholfen und 2.200 Euro Entgeltnachzahlung für ihn herausgeholt.“ Zunächst freute sich Abdullah M. sehr, als er die Zusage für eine Praktikumsstelle bei einer IT Firma bekam. Schließlich hatte er einiges an Einsatz investiert: Er hatte von sich aus auf einer Veranstaltung eine Mitarbeiterin auf ein Praktikum angesprochen und musste dann ein mehrstufiges Auswahlverfahren bestehen. Doch als eine Woche vor seinem Arbeitsbeginn in der Personalabteilung des Unternehmens der Vertrag eintrudelte, war er nicht mehr so begeistert: Es gebe keinen Vergütungsanspruch stand darin. Und das, obwohl ihm die Personalchefin versichert hatte: „Es gibt bei uns keine unbezahlten Tätigkeiten.“ Abdullah M. arbeitete trotzdem, schließlich musste er für sein Studium ein Pflichtpraktikum machen. Er koordinierte Termine, organisierte Besprechungen samt Verpflegung, traf bei offenen Stellen eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern, und vieles mehr. Im Wesentlichen folgte er einer Kollegin nach, deren Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Abdullahs Arbeitsantritt endete. Immer wieder fragte er seine Vorgesetzte nach seiner Bezahlung, aber die Personalchefin sagte, sie müsse sich erst nach dem Entgelt erkundigen. Schließlich beendete Abdullah M. das Arbeitsverhältnis nach drei Monaten. Er bekam noch ein sehr gutes Dienstzeugnis ausgestellt, aber bezahlt wurden ihm für drei Monate nur 1.100 Euro. „Ich war sehr enttäuscht“, sagt Abdullah N. „Hätten sie mir von Anfang an gesagt, dass sie wenig oder nichts bezahlen, hätte ich das Praktikum zwar trotzdem gemacht. Aber ich hätte nicht drei Monate Vollzeit gearbeitet. Ich habe währenddessen von meinen Ersparnissen gelebt.“ Der junge Mann wandte sich an den Rechtsschutz der Arbeiterkammer und zog mit dieser Hilfe vor das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Das entschied: 2.200 Euro Nachzahlung. Abdullah N. ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Es ist nicht einfach, als Student irgendwo Fuß zu fassen. Da sagt man als Praktikant nicht einfach: Nein, das ist mein Recht! Aber ich bin zur AK gegangen und es macht sich bezahlt.“
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„Die Lehrlinge sind besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen. Viele wissen nicht, ob sie nach Ende ihrer Lehre übernommen werden und sie befürchten, dass sich die Krise negativ auf ihre berufliche Zukunft auswirkt“, sagt Sumit Kumar, Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft vida. Dass die Regierung auf junge Menschen vergisst, sei nicht neu — die Krise habe die Situation aber zusätzlich verschärft. „Es fehlt an echten Perspektiven und die Regierung ist gefordert, hier endlich aus den Ankündigungen herauszukommen und in die Umsetzung zu gehen“, so Kumar, der zudem betont, dass die Regierenden die Sorgen der jungen Menschen endlich ernst nehmen müssen. Ein von der vida-Jugend formuliertes Zehn-Punkte-Programm soll dem Appell nun Nachdruck verleihen, da ein Brief von der Schulsprecherin der Berufsschule für Gastgewerbe in Wien mit kritischen Fragen an Bundeskanzler Kurz nur unzureichend beantwortet wurde. „Der Kanzler wird demnächst 1.000 Briefe von jungen Menschen erhalten, die sich Sorgen um ihre Zukunft machen und im Brief auffordern, tätig zu werden“, erklärt die stellvertretende vida-Bundesjugendvorsitzende Serin Mrouki. Zentrale Forderungen in dem Zehn-Punkte-Programm sind die Schaffung von Lehrplätzen in staatsnahen Betrieben sowie Investitionen in die überbetriebliche Lehre. „Außerdem braucht es eine Gleichbehandlung von Lehrlingen mit Schülern und Studenten und eine generelle Digitalisierungs- und Modernisierungsoffensive“, so Mrouki weiter. Vor allem Lehrlinge im Tourismus sind mit akuten Existenzängsten konfrontiert, weil ihre Betriebe coronabedingt seit Monaten geschlossen sind. „Es braucht hier einen Maßnahmenplan, damit Lehrlinge ihren Beruf weiter ausüben können“, sagt Jan Jungwirth, Tourismussprecher der vida-Jugend. Junge Menschen, die keine Perspektive haben, leiden deutlich öfter an psychischen Erkrankungen, wie etwa Depressionen, als jene, die in Ausbildung sind. Ein Drittel der Selbstmorde in Griechenland in der Wirtschaftskrise 2008 war auf die Perspektivenlosigkeit von Jugendlichen zurückzuführen. „In Anbetracht der aktuellen Corona-Krise sollten alle Alarmglocken in den zuständigen Ministerien läuten“, schließen Mrouki und Jungwirth.
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Cristi N. arbeitete als Vermessungstechniker für eine Industrievermessungsfirma. Ein wichtiger Bestandteil seiner Tätigkeit waren ausgedehnte Dienstreisen, die er immer anstandslos absolvierte. Eines Tages wurde Herr N. von seiner Firma recht kurzfristig darüber informiert, dass er eine Dienstreise in den Sudan antreten sollte. Da er vorher noch nie in Afrika war, recherchierte er im Internet und stellte fest, dass für Reisen in den Sudan Sicherheitswarnstufe 3 gilt: Das bedeutet gewalttätige Auseinandersetzungen, auch mit Todesfolgen, und hohes Risiko von Terroranschlägen. Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen dorthin ab. Auch eine Reihe von Impfungen wird für den Sudan empfohlen, die sich bis zum Antritt der Dienstreise nicht mehr ausgegangen wären. Außerdem war der Termin dieser Dienstreise so angesetzt, dass N. befürchten musste, seinen lange geplanten Urlaub nach Rumänien nicht antreten zu können, für den er bereits Vorkehrungen getroffen hatte. Cristi N. teilte der Firma daraufhin seine Bedenken mit und was war die Reaktion? Der Techniker wurde einfach entlassen! AK Präsidentin Renate Anderl: „Es ist die höchstpersönliche Entscheidung jedes und jeder Beschäftigten zu entscheiden, ob er oder sie aufgrund einer Reisewarnung eine Dienstreise für zu gefährlich hält und auch, welche Impfungen für notwendig erachtet werden. Einen verdienten Angestellten, der zuvor alle Dienstreisen immer gemacht hat, zu entlassen, ist ehrlich gesagt, eine Frechheit.“ Herr N. wandte sich an die AK, da er seine Entlassung für ungerechtfertigt hielt. Die AK zog für ihn vor Gericht. Das Arbeits-und Sozialgericht schloss sich seiner Auffassung an und die Firma musste mehr als 15.000 Euro an Kündigungsentschädigung zurückzahlen.
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Nach wir vor ist keine echte Erleichterung am Arbeitsmarkt absehbar. Acht Arbeitslose kommen derzeit auf eine offene Stelle. „Da geht es sich beim besten Willen nicht aus, dass alle rasch einen Job finden“, sagt Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin. Wie man bei dieser Arbeitsmarktlage davon reden könne, dass es mehr Anreize für die Jobsuche braucht, sei völlig unverständlich. Arbeitslose befänden sich nicht in irgendeiner Hängematte, sondern „in einer traurigen Zeitschleife der Jobsuche”, so Reischl: „Nach einem Jahr Corona-Krise muss allen klar sein, dass das Arbeitslosengeld erhöht werden muss, um Betroffene zumindest finanziell abzusichern.“ Klar muss auch sein: Wer zu Beginn der Krise arbeitslos wurde, zählt bald zu den Langzeitarbeitslosen. Damit gehen finanzielle Verluste einher. „Zahlreiche Betroffene haben sich in den letzten Monaten verzweifelt an die Gewerkschaften gewandt und berichtet, dass sie mit dem Arbeitslosengeld nicht auskommen“, sagt die Leitende ÖGB-Sekretärin. So stehen beispielsweise einer Kassierin in der größten Beschäftigtengruppe Handel – der, so Reischl, ja nicht nur aus den während der Pandemie geöffneten Supermärkten besteht — laut Kollektivvertrag im dritten Jahr ihrer Tätigkeit mindestens 1.700 Euro brutto zu. Verliert sie aber ihre Arbeit, steht ihr nur mehr ein AMS-Tagsatz von 31,17 Euro zu, das sind 935,1 Euro netto pro Monat. Das bedeutet einen Jahres-Nettoverlust von 8.039,50 Euro oder monatlich 670 Euro. „Wer nicht will, dass diese Menschen in die Armut abrutschen, muss jetzt das Arbeitslosengeld erhöhen“, fordert Reischl abschließend einmal mehr.
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„Die Bundesregierung ist einmal mehr gefordert, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schneller in die Gänge zu kommen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl angesichts der heute präsentierten Arbeitslosenzahlen. Neben kurzfristigen Maßnahmen wie der Verlängerung der COVID19-Kurzarbeit bis Mitte des Jahres muss die Bundesregierung rasch wirkungsvolle Instrumente einsetzen, um die Arbeitslosigkeit maßgeblich zu senken und um sicherzustellen, dass unser Sozialstaat auch weiterhin funktioniert. „Dem Staat kommt hier eine wichtige Rolle als Beschäftigungsmotor und Arbeitgeber zu“, so Anderl. „Denn jeder Euro, den die öffentliche Hand investiert, fließt mit bis zu 70 Prozent wieder ins Budget retour.“ Die AK schlägt daher vor, dass Arbeitsplätze in der Pflege, in den Kindergärten, in der Bildung, im öffentlichen Nahverkehr, im Kampf gegen die Klimakrise und im Bereich Digitalisierung geschaffen werden. Ein weiteres Instrument zur Entlastung des Arbeitsmarkts bietet die im AK-Modell „Chance 45“ vorgeschlagene Schaffung geförderter Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose in öffentlichen Dienstleistungen im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, die auch mit einer Gemeindemilliarde finanziert werden könnten. Damit könnten für bis zu 45.000 Menschen im Alter ab 45 sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, z.B. in Gemeinden oder gemeinnützigen Einrichtungen. „Hinter den Arbeitslosenzahlen stecken Menschen, die Ängste und finanzielle Nöte haben. Es braucht daher auch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent und endlich Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt!“, so Anderl abschließend.
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Anlässlich des Equal Pay Day am kommenden Sonntag fordert AK Präsidentin Renate Anderl ein Durchgreifen bei Lohndiskriminierung: „Sogar wenn man jede strukturelle Benachteiligung von Frauen wegrechnet, ist der Anteil der puren Lohndiskriminierung noch immer erschreckend hoch. Das zeigt die Statistik. Wir brauchen wirksamere Mittel, um Lohndiskriminierung aufzudecken. Darum fordere ich volle Lohntransparenz in den Betrieben.“ Österreich hat einen der höchsten Einkommensunterschiede in der EU – erwerbstätige Frauen sind damit oft wirtschaftlich abhängig von einem Mann. Als Folge niedrigerer Einkommen haben sie auch schwerwiegende Nachteile bei der sozialen Absicherung, insbesondere im Alter und, wie jetzt in der Coronakrise zu sehen, bei Arbeitslosigkeit. Anderl: „Frauen sind stärker von der Corona-Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. Die Frauen, die jetzt arbeitslos geworden sind, hatten im Durchschnitt sowieso schon um 35 Prozent weniger Einkommen als Männer und von diesem niedrigeren Einkommen fällt jetzt nochmal die Hälfte weg!“ Die AK Präsidentin fordert drei Maßnahmen: „Erstens: Das Arbeitslosengeld muss angehoben werden, die Nettoersatzrate muss von 55 auf 70 Prozent steigen. Zweitens: Familienarbeit wird noch immer hauptsächlich als Aufgabe der Frauen verstanden. Dabei braucht es ein Dorf, um ein Kind zu erziehen, wie es so schön heißt. Hier muss die Politik deutlich mehr Verantwortung zu übernehmen. Darum fordern wir gemeinsam mit der Wirtschaft eine Milliarde Euro für den Ausbau von Kindergärten und Co. Und dazu mehr Beteiligung von Vätern und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Drittens: Volle Lohntransparenz in den Betrieben.“
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„Wenn vier von zehn Betrieben in Österreich aktuell keine Lehrlinge mehr finden und bis zum Jahr 2030 hunderttausende Fachkräfte fehlen, dann muss sich dafür vor allem die Regierung an der Nase nehmen“, kommentiert Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend, den heutigen Hilfeschrei ranghoher Wirtschaftsvertreter im Rahmen einer Pressekonferenz. „Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, bei denen dringend nachgebessert werden muss“, so Hofer. „Wir haben einen Bildungsminister, der sich wenig bis gar nicht um die BerufsschülerInnen kümmert. Wenn nicht einmal er es der Mühe wert findet, Lehrausbildungen in seinen Pandemieplänen auch nur zu erwähnen, braucht sich niemand wundern, wenn das Interesse der Jugendlichen an einer Lehre sinkt“, ist Hofer überzeugt. Das Bildungsministerium hat die Pflicht, für alle Lehrlinge da zu sein und „auch die Verantwortung, die Weichen zu stellen, sodass alle jungen Menschen in Österreich so unterrichtet werden, dass sie nach der Pflichtschule mit einem Lehrberuf starten können. Diese Lehrlinge sind die Fachkräfte der Zukunft“, so die ÖGJ-Vorsitzende. Um ihre Lehrstellenlücken zu füllen, wären „Betriebe aber auch gut beraten, auf jene rund 8.000 Jugendliche zurückzugreifen, die aktuell in einer überbetrieblichen Ausbildung sind“, betont Hofer. Wo es dringend einen Boost braucht, ist das Thema Berufsorientierung. So könnte man das Angebot in Gymnasien weiter ausbauen und stärker anbieten. „Die heimischen Betriebe und die WKÖ müssen den jungen Menschen zeigen, dass Lehre der Weg zu einer Karriere ist. Von leeren Worten haben Jugendliche aber nichts: In den Betrieben müssen auch die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen stimmen. Damit und mit Wertschätzung und fairen Lehrlingsentschädigungen können wir es schaffen, dass es wieder einen Ansturm auf Ausbildungen geben wird“, schließt Hofer.
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“Es ist schlimm genug, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich ein Rekordniveau erreicht hat, die Lehrlingszahlen zurückgehen und die Lehrstellenlücke wächst”, so Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend und betont gleichzeitig, dass “Lehrlinge aber auch trotz Krise und Lockdowns ordentlich ausgebildet werden müssen und die Schaffung neuer Lehrstellen nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Seit mittlerweile 11 Monaten warten wir auf einen Plan der Regierung, der eine qualitativ hochwertige Lehrausbildung garantiert und Lehrstellen schafft“. Denn die Wirtschaft schreie nach Fachkräften und die Lehrlinge haben ein Recht auf eine gute Ausbildung. Hofer weiter: „Da reicht es nicht eine Task Force zu gründen, die nichts macht, außer ein bisschen Kosmetik zu betreiben. Es braucht einen klaren Plan für alle Lehrlinge in diesem Land.“ „Aktuell gibt es Lehrlinge, die aufgrund des Lockdowns seit mehr als drei Monaten nicht ausgebildet werden müssen. Und Distance Learning funktioniert für praktischen Unterricht per se nicht“, so Hofer. Sie fordert, dass Lehrlinge so schnell wie möglich wieder zurück in die Betriebe und die Berufsschulen müssen, um eine gute Ausbildung und vor allem einen guten Abschluss für jene im letzten Lehrjahr zu garantieren. „Denn sie füllen dort ihren Werkzeugkoffer, der sie ermächtig auch noch in 20 Jahren davon zu profitieren. Da können keine drei Schraubenzieher fehlen, weil es das Bildungsministerium nicht schafft in 11 Monaten einen Plan auf die Beine zu stellen.“ Ob es um die Ausstattung mit Laptops oder Tablets für das Distance Learning gehe oder um fehlende Test Kits für die Berufsschulen: „Lehrlinge sind keine SchülerInnen zweiter Klasse und haben sich einen Bildungsminister verdient, der sich ihrer genauso ernsthaft annimmt, wie allen anderen SchülerInnen in Österreich auch“, so Hofer abschließend.
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„Bei über einer halben Million Arbeitslosen müssten schon längst alle Alarmglocken läuten“, kommentiert AK Präsidentin Renate Anderl die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt. „Gegen das Coronavirus gibt es bereits Impfungen. Gegen die hohe Arbeitslosigkeit hingegen wird es keine Impfung geben, daher brauchen wir dringend eine andere Therapie!“ Eine Qualifizierungsoffensive, um die Chancen der ArbeitnehmerInnen im stattfindenden Strukturwandel zu erhöhen, ist ebenso notwendig wie mehr Beschäftigung in sozialen Dienstleistungen. Neben TechnikerInnen braucht es auch gut ausbildete ArbeitnehmerInnen in den Gesundheitsberufen, in den Kindergärten und für die Pflege. Ganz besonderes Augenmerk muss dabei auf junge Menschen und Frauen gerichtet werden. Ausbildungen alleine reichen jedoch nicht, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Anderl regt ein gemeinsames Projekt von Regierung und Sozialpartnern an: „Konkret denken wir an eine große Arbeitsmarktoffensive zur Überwindung der Corona-Krise und eine wirtschaftspolitische Gesamtstrategie zur Bewältigung des Strukturwandels. Die öffentliche Hand spielt hier eine wesentliche Rolle.“ „Wir wissen, dass sich Arbeitslosigkeit schnell verfestigt. Die Regierung hat jetzt die Aufgabe, Menschen schnell aus der Arbeitslosigkeit zu holen“, mahnt Anderl Tempo bei der Krisenbewältigung ein. „Es braucht nach fast einem Jahr Krise endlich wieder Lichtblicke!“
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Gestern wurde im Nationalrat die Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 beschlossen. „Diese Entscheidung ist grundsätzlich positiv. Dennoch bleibt die Regelung lückenhaft. So gilt die Freistellung weiterhin nur für Frauen, die in körpernahen Berufen tätig sind, Produktionsarbeiterinnen sind weiterhin ausgeschlossen. Dabei lässt sich oft in großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Halle arbeiten, der Abstand zu KollegInnen nicht einhalten“, sagt die Bundesfrauenvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Klaudia Frieben. „Die Corona-Krise ist für Schwangere besonders belastend, da sie nicht nur um die eigene Gesundheit fürchten müssen, sondern auch um die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Dass manche Frauen als Schwangere zweiter Klasse behandelt werden, ist nicht akzeptabel“, so Frieben. Darüber hinaus fordert sie Verbesserungen beim Corona-Familienhärteausgleichsfonds, man müsse die Möglichkeit schaffen, dass ein zweiter Antrag gestellt werden könne. „Da die Krise andauert und noch kein Ende in Sicht ist, braucht es ein weiteres Mal Unterstützung für Familien, die von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sind. Viele Familien sind finanziell an der Grenze und haben aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen auch keine Perspektive, dass sich die Situation bald bessert. Um ein Abrutschen in die Armut zu vermeiden, müssen daher die Einkommensverluste abgefedert werden“, so die Gewerkschafterin, die auch die langsame Bearbeitung der Anträge kritisiert. „Uns liegen Berichte vor, dass manche Anträge bereits im Juni gestellt wurden, aber die Betroffenen bis heute keine Rückmeldung erhalten haben. Hier braucht es Beschleunigung. Wenn notwendig, muss mehr Personal gestellt werden, um den Familien zeitnah zu helfen“, betont Frieben.
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„Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Bundesregierung spät aber doch erkannt hat, dass es sinnvoll ist, schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre ungeborenen Kinder aktuell besonders zu schützen und von der Arbeit freizustellen. Allerdings ist nach wie vor ein großer Teil der Schwangeren von der Regelung ausgeschlossen – die Möglichkeit eines vorzeitigen Mutterschutzes muss endlich für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen in allen Branchen gelten,“ zeigt sich ÖGB-Vizepräsidentin und ‑Frauenvorsitzende Korinna Schumann anlässlich der heute im Nationalrat beschlossenen Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 verärgert. Es sei nicht verständlich, warum nur schwangere Arbeitnehmerinnen mit Berufen, die direkten Körperkontakt erfordern, diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten – schwangere Arbeitnehmerinnen in Branchen wie Handel oder Produktion, die schließlich systemrelevant sind, hingegen nicht. „Wir brauchen hier umfassende Lösungskonzepte und fordern in dieser für alle sehr belastenden Ausnahmesituation weiterhin die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz für alle Schwangeren – denn jedes Kind muss gleich viel wert sein“, so die Vizepräsidentin.
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„Eine Benachteiligung der Lehrlinge bei den Selbsttests in den Schulen darf es nicht geben“, sagt AK Präsidenten Renate Anderl. Sie teilt die Kritik der Gewerkschaftsjugend daran, dass die Berufsschulen nicht bei der ersten Lieferung von Selbsttests dabei sind – und fordert, auch die Berufsschulen sofort mit Selbsttests zu versorgen: „Gerade Lehrlinge müssen in vielen Firmen auch im Betrieb sein und dürfen von den Selbsttests nicht ausgenommen sein. Lehrlinge haben im Betrieb zwangsläufig mehr Kontakte und sind somit exponierter als viele andere.“ Sie „müssen daher unbedingt bei den Selbsttestungen an den Schulen berücksichtigt werden“. Denn es ist keineswegs davon auszugehen, dass alle Lehrlinge sowieso automatisch im Betrieb getestet werden. Das wird insbesondere in kleineren Betriebe eher selten sein.
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„Wenn Bildungsminister Faßmann davon spricht, dass alle Schulen mit Test-Kits ausgestattet werden, meint er offensichtlich alle bis auf Berufs- und Landwirtschaftsschulen,“ kritisiert die Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), Susanne Hofer. „Die Fachkräfte von morgen sind offenbar nicht wichtig genug und bekommen als einzige SchülerInnen keine Test-Kits. Diese ständige Benachteiligung von BerufsschülerInnen und zukünftigen Fachkräften ist untragbar.“ Schon im ersten Lockdown, als die Schulen zusperrten, auf Distance Learning umstellten und Laptops und Tablets fehlten, habe die Bundesregierung auf Lehrlinge „vergessen“, erinnert Hofer. ÖGB und AK mussten einspringen und organisierten Geräte. „Viele Lehrlinge arbeiten während der Corona-Krise in systemerhaltenden Berufen, sie helfen dabei, das Land am Laufen zu halten, aber für einen Zugang zu Test-Kits sind sie nicht relevant genug“, sagt die ÖGJ-Vorsitzende. Ob die Schulen nun für die SchülerInnen öffnen, oder nicht – die Kommunikation des Bundesministeriums lasse zu wünschen übrig. „Lehrlinge haben mehr verdient! Sie haben einen Bildungsminister verdient, der sich ihrer annimmt und nicht ständig so tut, als wären sie SchülerInnen zweiter Klasse.“
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„Manche Arbeitgeber haben überhaupt keinen Genierer“, ärgert sich AK Präsidentin Renate Anderl. Bis 2019 war bei einer Arbeitgeberkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung eine Auflösungsabgabe von 128 Euro fällig. Nicht wenige Arbeitgeber haben versucht, diese Abgabe von den Arbeitnehmern zahlen zu lassen. Anderl: „Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass das ungesetzlich war. Holen Sie sich jetzt Ihr Geld von Ihrer ehemaligen Firma zurück!“ Die Auflösungsabgabe hatte den Zweck, das „Parken“ von ArbeitnehmerInnen in der Arbeitslosigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu verteuern und dem Arbeitsmarktbudget Mittel zuzuführen. Die AK vertrat einen Mietwagenfahrer, dem die Abgabe von 128 Euro nach einer einvernehmlichen Auflösung von der Endabrechnung abgezogen wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied in dem Fall nun: Ein Überwälzen auf die Arbeitnehmer steht mit dem Regelungszweck des entsprechenden Gesetzes im Widerspruch und ist daher unzulässig. Alle ArbeitnehmerInnen, die in den letzten 3 Jahren eine Auflösungsabgabe bezahlen mussten, können diese jetzt laut Urteil von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zurückfordern.
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Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht für die Nachfolge der scheidenden Arbeitsministerin Aschbacher große und vor allem höchst dringliche Herausforderungen. „Eine Schonfrist wird es nicht geben können. Mehr als eine halbe Million Menschen ohne Arbeit warten dringend und seit Monaten auf Antworten. Und auch andere Themen, allen voran Regelungen für Homeoffice, müssen dringend gelöst werden. Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt völlig auf den Kopf gestellt, wir brauchen eine Person an der Spitze des Arbeitsministeriums, die die Probleme anpackt“, urgiert die AK Präsidentin. Seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat es Monate gedauert, bis die Regierung die Arbeitslosigkeit ernsthaft themaitisiert hat. „Konkrete Maßnahmen – wie beispielsweise die zahlreichen Hilfen für die Unternehmen – haben arbeitslose Menschen allerdings nicht gesehen. Es wird Zeit, dass die Regierung, allen voran die neue Person an der Spitze des Arbeitsministeriums, ihren Blick auf die Menschen richtet, für die sie arbeiten soll“, verlangt Anderl. Die AK fordert Aktivitäten in zwei großen Bereichen: Erstens muss alle Energie in die Schaffung neuer Arbeitsplätze fließen. Möglichkeiten und auch Notwendigkeiten gebe es genug, so Anderl: „Wir brauchen Personal in der Pflege, in der Bildung, in Bereichen zur Bewältigung der Klimakrise, in der Daseinsvorsorge. Wir haben viele gute Ideen dazu, wie man nachhaltig Arbeit schaffen kann – wir stellen unserer Expertise auch weiterhin gerne zur Verfügung.“ Zweitens müssen arbeitslos gewordenen Menschen besser abgesichert sein. Das Arbeitslosengeld muss dauerhaft erhöht werden. Anderl: „Einmalzahlungen sind nett, aber sie sichern nicht nachhaltig die Existenz der betroffenen Menschen.“ Auch die Notstandshilfe muss wieder auf Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben werden – diese Regelung ist mit Ende 2020 ausgelaufen. „Das muss sofort verlängert werden. Die scheidende Minsterin hat mir versichert, dass es dazu bereits Gespräche gab, ich erwarte, dass das umgehend umgesetzt wird.“ Die AK Präsidentin spricht abschließend bereits jetzt an die neue/den neuen Arbeitsminister/in die Einladung zu enger Zusammenarbeit aus: „Die AK und der ÖGB haben das Ohr ganz nah an den Beschäftigten, wir kennen ihre Sorgen und Bedürfnisse. Reden Sie mit uns.“
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Die hohe Zahl an Arbeitslosen war aufgrund der Krise leider zu erwarten und ist nicht überraschend. „Wo aber bleiben effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit seitens der Bundesregierung?“, fragt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. „Denn tausende Menschen, die auch in diesem Jahr keinen Job finden werden, geraten immer tiefer in finanzielle Schwierigkeiten, weil die Bundesregierung es weiterhin nicht wert findet, das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent zu erhöhen“, so die Gewerkschafterin. Bei mittlerweile zehn Arbeitslosen auf eine offene Stelle geht es sich lange nicht aus, dass alle rasch einen Job finden. Daher müsse auch die ausgelaufene Regelung zur erhöhten Notstandshilfe zumindest bis Mitte des Jahres weitergeführt werden. Die Zahl der SchulungsteilnehmerInnen würde hingegen kaum steigen. „Was ist nun mit der größten Weiterbildungsoffensive der Bundesregierung?“, wundert sich Reischl und fordert einmal mehr die Installierung echter Arbeitsstiftungen und die Schaffung von Jobs. Besorgniserregend ist auch, dass die Zahl der arbeitslosen Frauen mit einem Plus von 42 Prozent doppelt so stark angestiegen ist wie die der Männer. Die Folgen der Krise werden am Arbeitsmarkt vor allem für Frauen noch länger spürbar und eine Rückkehr zu Vollzeit unter Umständen noch schwieriger sein. Das hätte drastische langfristige Folgen für das Erwerbseinkommen und somit auch die Pensionshöhe von Frauen, betont die Leitende ÖGB-Sekretärin. Geradezu unmöglich einen neuen Job zu finden, ist es für ältere Langzeitarbeitslose. Sie hatten vor der Krise schon schlechte Aussichten, die sich jetzt nicht verbessert haben. „Es braucht daher insgesamt eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, aber auch besondere Maßnahmen bei älteren Menschen“, sagt Reischl. Sie fordert ein Überbrückungsgeld in der Höhe von 70 Prozent Nettoersatzrate für alle, die arbeitslos sind, wenig bis keine Beschäftigungsperspektive haben und maximal fünf Jahre vor der Pension stehen. „Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, darf nicht zum Bittsteller werden. Hier geht es auch um Würde“, so Reischl abschließend.
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„Die aktuellen Arbeitslosenzahlen sind mehr als nur erschreckend. 521.000 Menschen sind mittlerweile ohne Beschäftigung, das ist ein Höchstwert der alle Alarmglocken schrillen lässt“, zeigt sich AK Präsidentin Renate Anderl angesichts der aktuellen Arbeitsmarktdaten besorgt. “Die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Beschäftigungseinbruch geführt.“ Mit Arbeitslosigkeit sind ein hohes Armutsrisiko sowie hohe Gesundheitsgefährdung verbunden. Zuletzt war fast ein Drittel der Arbeitslosen mehr als zwölf Monate ohne Beschäftigung, mit stark steigender Tendenz. Besteht Arbeitslosigkeit einmal länger, ist sie nur schwer zu reduzieren. Anderl: „Die Regierung ist gefordert, im neuen Jahr ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Alleine auf Ausbildung von Arbeitslosen zu setzen, ist zu wenig. Die Regierung muss für mehr Beschäftigung sorgen, damit die Arbeitslosigkeit wieder sinken kann.“ Dem Wachsen der Langzeitarbeitslosigkeit einfach zuschauen, kostet auf Dauer mehr, als rasch handeln. Es braucht neben einem höheren Arbeitslosengeld eine Jobgarantie für diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Chance mehr haben. Die Corona-Krise hat auch gezeigt, wie wichtig gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen sind. Sie hat auch einen entscheidenden Mangel in all diesen Bereichen aufgedeckt: Es fehlt an Personal, in den Pflegeheimen, den Spitälern, den Gesundheitsbehörden, dem AMS, den Schulen. Die öffentliche Hand muss in diesen Bereichen als Arbeitgeber wieder aktiv werden, Arbeitslosen eine Perspektive auf gute Beschäftigung geben und für auch in einer Krise klaglos funktionierende soziale Dienste und staatliche Verwaltung sorgen. Anderl: „Herausinvestieren aus der Krise heißt Beschäftigung in diesen öffentlichen Diensten zu schaffen und auszubauen.“
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